Zum Inhalt . Zur Navigation . Zur Suche
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen AGES PharmMed
Die Definition einer NIS sowie die fachlichen Anforderungen an die Meldung, den Inhalt und die Durchführung sind dem Leitfaden des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) / AGES PharmMed zu entnehmen.
PharmaIS Webzugang
Anleitung PharmaPortal
Mit Hilfe der Suchmaske kann man nach einer bestimmten Arzneispezialität suchen. Die Suche kann über die Produktbezeichnung oder die Zulassungsnummer erfolgen.
Dieser Link führt zu den eServices der AGES PharmMed. eService „Arzneiwareneinfuhr/-verbringung": Mit 19.08.2010 ist das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, BGBl I 79/2010, in Kraft getreten. Gemäß der Verordnung des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen sind diese Meldungen / Anträge elektronisch einzureichen. Zukünftig werden weitere Dienstleistungen auf elektronischer Ebene verfügbar sein. Bitte beachten Sie, dass für den Zugang zu den anmeldepflichtigen eServices die Registrierung erforderlich ist (siehe „Benutzerregistrierung“).
Seite drucken
Zum Seitenanfang springen