Elektronische Einreichung
FAQ Elektronische Einreichung
- 1. Können im BASG / AGES Medizinmarktaufsicht Anträge in elektronischer Form (eCTD, NeeS) eingereicht werden?
- 2. Wie sollen die CD oder DVD’s beschriftet werden?
- 3. Werden vom BASG / AGES Medizinmarktaufsicht weiterhin NeeS-Einreichungen akzeptiert?
- 4. Warum wird vom BASG / AGES Medizinmarktaufsicht das eCTD Format bevorzugt?
- 5. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind bei einer elektronischen Einreichung zu beachten?
- 6. Welche Datenträger sind bei der elektronischen Einreichung zu verwenden?
- 7. Wie sind zusätzliche Dokumente zu übermitteln?
- 8. Wie ist beim MRP/DCP-Verfahren vorzugehen?
- 9. Was ist bei einem Umstieg von einem Dossier in Papierform auf eCTD-Format zu beachten? Ist es möglich einen Änderungsantrag im eCTD-Format einzureichen, obwohl das existierende Dossier in Papierform vorliegt?
- 10. Welche Validierungskriterien werden für die technische Validierung verwendet?
- 11. Können für Human Arzneispezialitäten außer NeeS und eCTD auch andere elektronische Zusammenstellungen akzeptiert werden?
- 12. Was ist bei einem Umstieg auf eCTD – Format zu beachten, bzw. ist es möglich, eine Änderung im eCTD Format einzureichen, wenn das existierende Dossier bereits im CTD Format eingereicht worden ist?
1. Können im BASG / AGES Medizinmarktaufsicht Anträge in elektronischer Form (eCTD, NeeS) eingereicht werden?
Ja, das BASG / AGES Medizinmarktaufsicht nimmt eCTD- und NeeS- Einreichungen für alle Arten von Verfahren an (siehe Leitlinien/Standards). Es sind keine weiteren Kopien in Papierform erforderlich.
2. Wie sollen die CD oder DVD’s beschriftet werden?
Die CD oder DVDs sollen folgendermaßen beschriftet werden (in Englisch oder Deutsch)
Quelle:
- TIGes Harmonised Guidance for eCTD Submissions in the EU
- TIGes Harmonised Guidance for Non-eCTD electronic Submissions (NeeS) for human medicinal products in the EU
- Procedure number (if avail) e.g. AT/H/xxxx/yyy/DC
- Applicant: PharmaCompany
- ATC-Code: L01CA01
- Type of submission: initial-maa
- Invented name: WonderPill
- Drug substance (INN): Asterixon
- Date sent: 01.04.2012
- Kontaktperson Information: Name, e-mail
- Submission Format : eCTD, NeeS
- Sequence Number (eCTD only): ‘0000’, ‘0001’…
2.1. Wie sollen die Datenträger verpackt sein?
Die Datenträger sollen so verpackt sein, dass sie vor Beschädigungen geschützt sind.
2.2. An welche Adresse sollte die elektronische Einreichung versandt werden?
Die notwendigen Unterlagen bitte per Post an
BASG / AGES Medizinmarktaufsicht
Institut Zulassung & Lifecycle Management
Traisengasse 5, 1200 Wien
senden.
2.3. Ist ein unterschriebenes Antragsformblatt in Papier erforderlich oder kann dies durch das elektronische Antragsformblatt (eAF) ersetzt werden?
Seitens des BASG / AGES Medizinmarktaufsicht ist ein unterschriebenes Antragsformblatt in Papier nicht zwingend erforderlich. Ein elektronisches Antragsformblatt (pdf, eAF) wird akzeptiert. Momentan werden die elektronischen Antragsformblätter (eAF) im Pilotbetrieb getestet und sind daher nicht verpflichtend zu verwenden. Rückfragen an Alexander Ertl, E-Mail: alexander.ertlagesat.
3. Werden vom BASG / AGES Medizinmarktaufsicht weiterhin NeeS-Einreichungen akzeptiert?
Ja, sowohl Neuanträge wie Änderungsanträge werden derzeit als NeeS akzeptiert (siehe Leitlinien/Standards für NeeS/vNeeS). Seitens des BfArM wurde eine deutsche Übersetzung (siehe Deutsche Übersetzung NeeS) des offiziellen Dokuments erstellt.
4. Warum wird vom BASG / AGES Medizinmarktaufsicht das eCTD Format bevorzugt?
eCTD hat für Behörden und Antragssteller den Vorteil der besseren Verfolgbarkeit von Dokumentversionen und wird daher bevorzugt.
5. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind bei einer elektronischen Einreichung zu beachten?
Passwortschutz:
Sicherheitseinstellungen auf Ebene der Einreichung als ganzer oder einzelner Dateien sind nicht erlaubt. Bei Passwortschutz können die elektronischen Einreichungen nicht angenommen werden.
Viren-Schutz:
Der Antragsteller ist für die Überprüfung der Einreichung auf Viren verantwortlich. Die Überprüfung soll mit einem aktuellen Virenprüfprogramm erfolgen und im Begleitschreiben bestätigt werden.
Transportsicherheit:
Die physische Sicherheit der Einreichung während des Transports liegt in der Verantwortung des Antragstellers. Nach Eingang bei der BASG / AGES Medizinmarktaufsicht liegt die Verantwortung für Sicherheit und Integrität der Einreichung allein in der Hand der BASG / AGES Medizinmarktaufsicht. Nicht lesbare oder defekte Datenträger werden ausschließlich neu angefordert.
6. Welche Datenträger sind bei der elektronischen Einreichung zu verwenden?
Gegenwärtig werden nur CD-ROM, CD-R, DVD±R, DVD±R DL als Medienstandard akzeptiert. Der Medienstandard des Datenträgers muss eindeutig erkennbar sein. Alle nicht angeführten Formate sowie andere wiederbeschreibbare Datenträger (USB-Sticks) werden nicht akzeptiert. Die elektronische Information der Einreichung soll je nach Datenmenge auf der geringst möglichen Anzahl von Datenträgern gespeichert werden.
Ein Modul darf nicht auf zwei unterschiedlichen Datenträgern aufgeteilt werden.
Die Datenträger dürfen folgendes nicht enthalten:
- Kopien von Dateien im selben Ordner
- Temporäre Dateien
- Zusatzsoftware
- Verschlüsselte oder komprimierte (.ZIP,.RAR) Dateien
- Sonderzeichen in den Ordnern- oder Datei- Namen
- Gemischte Inhalte – eCTD und zusätzliche Dateien oder Ordner auf dem gleichen Datenträger
- Einzelne Dateien dürfen nicht größer als 100 MB sein
Um Verzögerungen zu vermeiden und eine effiziente Begutachtung Ihrer Anträge zu ermöglichen, achten Sie bitte darauf, dass die Dateien einspielbar und nicht beschädigt sind. Bevor Sie den Datenträger brennen, ist es wichtig alle Dateien zu schließen. Temporäre Dateien sind nicht einspielbar. Um den Lifecycle gewährleisten zu können, dürfen einmal angefangene eCTD Einreichungen nicht unterbrochen werden. D.h. die nachfolgenden Submissions und Änderungen müssen auch das Format eCTD haben.
7. Wie sind zusätzliche Dokumente zu übermitteln?
Zusätzliche Dokumente sind auf dem Datenträger außerhalb des eCTDs zu speichern.
8. Wie ist beim MRP/DCP-Verfahren vorzugehen?
Auch im MRP/DCP-Verfahren ist die Einreichung von eCTDs und NeeS möglich. Dabei sind jedoch die Hinweise für MRP/DCP gesondert zu beachten.
9. Was ist bei einem Umstieg von einem Dossier in Papierform auf eCTD-Format zu beachten? Ist es möglich einen Änderungsantrag im eCTD-Format einzureichen, obwohl das existierende Dossier in Papierform vorliegt?
Eine konsolidierte, aktuelle Version des Dossiers als Baseline eCTD Format ist dringendst zu empfehlen, da sonst der Lifecycle nicht aufgebaut werden kann. Die erste Sequenz muss ‘0000’ sein.
10. Welche Validierungskriterien werden für die technische Validierung verwendet?
Das BASG / AGES Medizinmarktaufsicht verwendet folgende veröffentlichten Validierungskriterien (siehe eCTD Validation Criteria 3.1).
11. Können für Human Arzneispezialitäten außer NeeS und eCTD auch andere elektronische Zusammenstellungen akzeptiert werden?
Nein
Erstellt am: 06.05.2010 | Geändert am: 16.05.2012