Nicht Interventionelle Studien
1. Besteht bei Nicht-interventionellen Studien (NIS) eine Meldepflicht?
Ja. Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Meldepflicht von Nicht-Interventionellen Studien (NIS), BGBl. II Nr. 180/2010, sieht vor, dass jede NIS vor ihrer Durchführung vom Verantwortlichen elektronisch dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zu melden ist.
Das Meldesystem für NIS wurde auf dem AGES PharmMed-e-Service-Portal zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen: Leitfaden
Erstellt am: 02.03.2010 | Geändert am: 20.10.2010