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Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen AGES Medizinmarktaufsicht

Arzneiwareneinfuhr

Arzneiwareneinfuhr

Ab 04.07.2011 müssen alle Anbringen im Sinne des Arzneiwareneinfuhrgesetzes (AWEG), BGBl I Nr. 79/2010, elektronisch eingebracht werden. Anträge und Meldungen können jedoch bereits ab 02.05.2011 über die eService-Plattform der AGES PharmMed abgegeben werden. Siehe auch News

Erstellt am: 06.04.2009

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