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Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen AGES Medizinmarktaufsicht

Verlängerung der Zulassung

Verlängerung von Zulassungen

  • Die Zulassung einer Arzneispezialität und die Registrierung einer traditionellen pflanzlichen Arzneispezialität sind grundsätzlich fünf Jahre gültig.
  • Ein Antrag auf Verlängerung kann bis spätestes sechs Monate vor Ablauf von fünf Jahren nach Rechtskraft des Zulassungs- bzw. Registierungsbescheides beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gestellt werden.

Einzureichende Unterlagen für eine Verlängerung §20 nach AMG

  • chronologische Liste aller Änderungen seit der Zulassung (zweifach)
  • aktuelle Herstellungserlaubnis bzw. GMP-Zertifikatjedes Herstellers/Chargenfreigebers
  • Bestätigung der GMP-Konformität des Wirkstoffherstellers
  • aktuelle Auflistung aller involvierten Wirkstoffhersteller/Hersteller/Chargenfreigeber
  • update der Expert Reports bzw. des CTD-Modul 2 (inkl. Modul 1.4. - Bestätigung bezüglich der Experten) einfach
  • update der Qualitätsdokumentation (CTD-Modul 3 bevorzugt) einfach
  • update der präklinischen und klinischen Daten oder gegebenenfalls Bestätigung des Experten, dass keine Änderungen im Modul 4 und 5 (bzw. Part III und IV) erforderlich sind - (einfach)
  • letztgültige Fassung von Fachinformation, Gebrauchsinformation und Kennzeichnung (zweifach)

PSUR-Vorlage

PSURs sind für alle zugelassenen Arzneispezialitäten vorzulegen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur PSUR-Vorlage ist

  • unabhängig vom Datum der Zulassung
  • unabhängig vom Vermarktungsstatus.

 

Datum der Zulassung und Vermarktungsstatus beeinflussen lediglich die Beobachtungsperiode des vorzulegenden PSUR.

 

Seit 02.01.2009 dürfen keine Fünf-Jahres-PSURS mehr eingereicht werden und der Beobachtungszeitraum eines PSURs drei Jahre nicht überschreiten.

 

Beispiele

 

Verlängerung war 2001 letzte PSUR-Einreichung erfolgte 2006 - der nächste PSUR ist 2009 einzureichen
Verlängerung war 2002Variante 1: ein Folge-PSUR ist 2006 eingereicht worden - der nächste PSUR ist 2009 einzureichen.
Variante 2: ein Fünf-Jahres-PSUR wurde 2007 eingereicht - der nächste PSUR ist 2010 fällig.

 

FAQs

Die FAQs zum Thema finden Sie hier

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Erstellt am: 08.03.2009

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