Verlängerung der Zulassung
Verlängerung von Zulassungen
- Die Zulassung einer Arzneispezialität und die Registrierung einer traditionellen pflanzlichen Arzneispezialität sind grundsätzlich fünf Jahre gültig.
- Ein Antrag auf Verlängerung kann bis spätestes sechs Monate vor Ablauf von fünf Jahren nach Rechtskraft des Zulassungs- bzw. Registierungsbescheides beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gestellt werden.
Einzureichende Unterlagen für eine Verlängerung §20 nach AMG
- chronologische Liste aller Änderungen seit der Zulassung (zweifach)
- aktuelle Herstellungserlaubnis bzw. GMP-Zertifikatjedes Herstellers/Chargenfreigebers
- Bestätigung der GMP-Konformität des Wirkstoffherstellers
- aktuelle Auflistung aller involvierten Wirkstoffhersteller/Hersteller/Chargenfreigeber
- update der Expert Reports bzw. des CTD-Modul 2 (inkl. Modul 1.4. - Bestätigung bezüglich der Experten) einfach
- update der Qualitätsdokumentation (CTD-Modul 3 bevorzugt) einfach
- update der präklinischen und klinischen Daten oder gegebenenfalls Bestätigung des Experten, dass keine Änderungen im Modul 4 und 5 (bzw. Part III und IV) erforderlich sind - (einfach)
- letztgültige Fassung von Fachinformation, Gebrauchsinformation und Kennzeichnung (zweifach)
PSUR-Vorlage
PSURs sind für alle zugelassenen Arzneispezialitäten vorzulegen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur PSUR-Vorlage ist
- unabhängig vom Datum der Zulassung
- unabhängig vom Vermarktungsstatus.
Datum der Zulassung und Vermarktungsstatus beeinflussen lediglich die Beobachtungsperiode des vorzulegenden PSUR.
Seit 02.01.2009 dürfen keine Fünf-Jahres-PSURS mehr eingereicht werden und der Beobachtungszeitraum eines PSURs drei Jahre nicht überschreiten.
Beispiele
| Verlängerung war 2001 | letzte PSUR-Einreichung erfolgte 2006 - der nächste PSUR ist 2009 einzureichen |
| Verlängerung war 2002 | Variante 1: ein Folge-PSUR ist 2006 eingereicht worden - der nächste PSUR ist 2009 einzureichen. |
| Variante 2: ein Fünf-Jahres-PSUR wurde 2007 eingereicht - der nächste PSUR ist 2010 fällig. |
FAQs
Die FAQs zum Thema finden Sie hier
Erstellt am: 08.03.2009