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Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen AGES Medizinmarktaufsicht

Suchtgift- und Psychotropennachweisungen

Aufgrund des bevorstehenden Abgabetermins (06.06.2012) der österr. Suchtmitteljahresbilanz 2011 wird seitens des BASG mitgeteilt,

dass die zugehörigen Nachweisungen gemäß den Vorgaben des Vorjahres ("Meldung nach Eigentum") einzumelden sind.

Wir bitten darum, allfällig bereits übermittelte Nachweisungen, welche nicht nach den Richtlinien "Eigentum" ausgefüllt wurden, neu zu überarbeiten.

Bitte verwenden Sie hierfür die neuen gültigen Formulare.

Als abschließende Frist für die Übermittlung der Nachweisungen für das Berichtsjahr 2011 wird der 25.05.2012 festgelegt.

Erstellt am: 23.12.2009 | Geändert am: 19.01.2010

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