Klinische Prüfungen
Worauf Sie bei der Einreichung achten sollten
Das rechtliche Fundament für klinische Studien bildet die Richtlinie 2001/20/EG, die im Jahr 2004 in das österreichische Arzneimittelgesetz umgesetzt wurde.
- Jede beantragte klinische Studie benötigt eine EudraCT Nummer.
- Der Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung kann entweder gleichzeitig oder erst nach Befassung der zuständigen Ethikkommission(en) beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) eingereicht werden.
- Auf der Website finden Sie das Verzeichnis der erforderlichen Unterlagen.
- Das Antragsformular legen Sie bitte in Papierform und zusätzlich als elektronisches xml-Dokument bei. Nur in dieser Form kann es in die europäische Datenbank (EudraCT Db) eingespielt werden.
- Für das restliche Dossier genügt eine einfache Ausführung in Papierform. Begrüßenswert wäre, wenn zusätzlich die wesentlichen Dokumente (Protokoll, IB, IMPD) auf einem Datenträger beigelegt werden.
- Eine automatische Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail bei folgenden Verfahren: Grundantrag, substantielles und nicht-substantielles Amendment und jährlicher Sicherheitsbericht (Annual Safety Report, ASR). Diese E-Mails erfolgen an den im xml-File angeführten Einbringer.
- Je übersichtlicher die Zusammenstellung der einzelnen Dokumente erfolgt, umso effizienter und rascher kann die Beurteilung auf formale Vollständigkeit erfolgen.
- Ist dies gegeben, wird Ihnen eine Vollständigkeitsbestätigung zugefaxt, die den Stichtag für den Fristenlauf beinhaltet. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die gutachterliche Evaluierung der Dokumente.
- Werden keine Einwände erhoben, können Sie nach 35 Kalendertagen mit der Studie beginnen.
- Die Freigabe der Studie erfolgt durch Zeitablauf, das heißt, dass Sie vonseiten des BASG nicht in Form einer schriftlichen Mitteilung in Kenntnis gesetzt werden.
- Ausgenommen von den oben erwähnten Modalitäten sind Gen- und Zelltherapien (siehe Leitfaden für die Einreichung einer klinischen Prüfung mit Advanced Therapies).
- Seit November 2008 werden für die Begutachtung von Grundanträgen Gebühren eingehoben (siehe Leitfaden für die Einreichung einer klinischen Prüfung). Für andere Einreichungen (Amendments, ASRs) werden keine Gebühren eingehoben.
- Die vorgenommenen Änderungen müssen für den Gutachter klar gekennzeichnet sein und wesentliche inhaltliche Änderungen begründet werden.
INFOBOX
Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte
Dr. Barbara Zemann, MScTox | clinicaltrialsagesat | +43 (0) 50 555-36824
Dr. Ilona Reischl | clinicaltrialsagesat | +43 (0) 50 555-36820
Downloads
L_Z111_Verzeichnis_der_erforderlichen_Unterlagen.pdf Verzeichnis der erforderlichen Unterlagen
L_Z110_Klassifizierung_von_Amendments.pdf Klassifizierung von Amendments
L_Z104_Leitfaden_KP_Einreichung.pdf Leitfaden für die Einreichung einer klinischen Prüfung. Aktualisiert: 17.10.2011
CT-1_Deutsche_Version.pdf CT1-Dokument
L_Z108_Leitfaden_KP_ATMP_DE.pdf Leitfaden für die Einreichung einer klinischen Prüfung mit Advanced Therapies. Aktualisiert: 17.10.2011
L_A132_Entscheidungsbaum_Anfragebeantwortung.pdf Entscheidungsbaum zur Anfragebeantwortung Klinische Prüfung. Publiziert: 03.11.2011.
L_Z26_Checkliste_Einreichung_EK_BASG.pdf Checkliste Einreichung EK BASG, Aktualisiert: 03.02.2012
Erstellt am: 08.03.2009 | Geändert am: 03.11.2011