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Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen AGES PharmMed

Klinische Prüfungen

Worauf Sie bei der Einreichung achten sollten

Das rechtliche Fundament für klinische Studien bildet die Richtlinie 2001/20/EG, die im Jahr 2004 in das österreichische Arzneimittelgesetz umgesetzt wurde. 

  • Jede beantragte klinische Studie benötigt eine EudraCT Nummer.       
  • Der Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung kann entweder gleichzeitig oder erst nach Befassung der zuständigen Ethikkommission(en) beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) eingereicht werden.
  • Auf der Website finden Sie das Verzeichnis der erforderlichen Unterlagen.
  • Das Antragsformular legen Sie bitte in Papierform und zusätzlich als elektronisches xml-Dokument bei. Nur in dieser Form kann es in die europäische Datenbank (EudraCT Db) eingespielt werden. 
  • Für das restliche Dossier genügt eine einfache Ausführung in Papierform. Begrüßenswert wäre, wenn zusätzlich die wesentlichen Dokumente (Protokoll, IB, IMPD) auf einem Datenträger beigelegt werden.
  • Eine automatische Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail bei folgenden Verfahren: Grundantrag, substantielles und nicht-substantielles Amendment und jährlicher Sicherheitsbericht (Annual Safety Report, ASR). Diese E-Mails erfolgen an den im xml-File angeführten Einbringer.
  • Je übersichtlicher die Zusammenstellung der einzelnen Dokumente erfolgt, umso effizienter und rascher kann die Beurteilung auf formale Vollständigkeit erfolgen.
  • Ist dies gegeben, wird Ihnen eine Vollständigkeitsbestätigung zugefaxt, die den Stichtag für den Fristenlauf beinhaltet. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die gutachterliche Evaluierung der Dokumente. 
  • Werden keine Einwände erhoben, können Sie nach 35 Kalendertagen mit der Studie beginnen. 
  • Die Freigabe der Studie erfolgt durch Zeitablauf, das heißt, dass Sie vonseiten des BASG nicht in Form einer schriftlichen Mitteilung in Kenntnis gesetzt werden.
  • Ausgenommen von den oben erwähnten Modalitäten sind Gen- und Zelltherapien (siehe Leitfaden für die Einreichung einer klinischen Prüfung mit Advanced Therapies).
  • Seit November 2008 werden für die Begutachtung von Grundanträgen Gebühren eingehoben (siehe Leitfaden für die Einreichung einer klinischen Prüfung). Für andere Einreichungen (Amendments, ASRs) werden keine Gebühren eingehoben.
  • Die vorgenommenen Änderungen müssen für den Gutachter klar gekennzeichnet sein und wesentliche inhaltliche Änderungen begründet werden.
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INFOBOX

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte

Dr. Barbara Zemann, MScTox | | +43 (0) 50 555-36824

Dr. Ilona Reischl | | +43 (0) 50 555-36820

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Erstellt am: 08.03.2009 | Geändert am: 03.11.2011

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