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Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen AGES Medizinmarktaufsicht

Good Laboratory Practice

1. Ist es möglich, dass die Stellvertretung der Leitung der Prüfeinrichtung für bestimmte Prüfungen auch Prüfleitung sein darf?

In der Phase, in der eine Person die Rolle des Studiendirektors einer laufenden Studie inne hat, sollte diese Person nicht stellvertretende Leiterin / stellvertretender Leiter der Prüfeinrichtung sein bzw. keine Kompetenzen wahrnehmen können, die an die Leiterin / den Leiter der Prüfeinrichtung gebunden sind. Es muss ausgeschlossen sein, dass die Qualitätssicherung einer Leiterin / einem Leiter der Prüfeinrichtung untersteht, die / der gleichzeitig Studiendirektor ist.

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Erstellt am: 01.03.2010 | Geändert am: 03.06.2011

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