Good Laboratory Practice
Gute Laborpraxis
Die Gute Laborpraxis betrifft nicht-klinische gesundheitsrelevante Sicherheitsprüfungen, die erforderlich sind, wenn Stoffe, die später ein Arzneimittel oder Teil eines Arzneiittels sein sollen, im Labor getestet werden. GLP ist ein Qualitätssicherungssystem, das weltweit in standardisierter Form zum Einsatz kommt, um die Vergleichbarkeit und Vertrauenswürdigkeit von Untersuchungen zu gewährleisten.
Zuständigkeit in Österreich
Die Zuständigkeit für die Überwachung der Guten Laborpraxis (Good Laboratory Practice, GLP) ist in Österreich auf zwei Behörden verteilt:
- Nicht-klinische Sicherheitsprüfungen im Arzneimittelbereich liegen im Verantwortungsbereich des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Operativ ist das Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz zuständig. E-Mail: inspektionenagesat , Tel.: +43 (0)50 555-36424
- Alle anderen Prüfeinrichtungen, die nicht-klinische Sicherheitsprüfungen (z.B. auf dem Gebiet der Pflanzenschutzmittel, Biozide, kosmetische Mittel, Tierarzneimittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Futtermittelzusatzstoffe und Industriechemikaien) durchführen, werden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (BMLF) überwacht.
Erstellt am: 08.03.2009