Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung
F_I260_Antrag_Ausnahmegenehmigung_Gelenksimplantat.doc (1.03 MB) Antrag auf Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung für die Revision von nicht-höherklassifizierten Gelenksimplantaten gem § 32 MPG. Hinweis: Die Ausstellung eines Antrags auf Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung ist gemäß § 7 Abs. 3 der "Verordnung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über den Gebührentarif gemäß GESG" mit einem Stundensatz von 150 Euro zu vergebühren.
Erstellt am: 17.09.2009 | Geändert am: 24.02.2010