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Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen AGES Medizinmarktaufsicht

Definition "Händler"

Als Hersteller gilt jede natürliche oder juristische Person, die für die Auslegung (Design), Produktion, Verpackung und Kennzeichnung sowie für das Festlegen der Zweckbestimmung verantwortlich ist. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten von dieser Person selbst durchgeführt werden, oder von Dritten im Auftrag dieser Person. Es kann also eine Person als „Hersteller“ gelten, ohne an dem physischen Produkt zu manipulieren.

Erstellt am: 08.04.2011

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