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Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen AGES Medizinmarktaufsicht

Medizinprodukteregister

Meldung im österreichischen Medizinprodukteregister

Jeder in Österreich ansässige Hersteller muss diese Tätigkeit im österreichischen Medizinprodukteregister vor Beginn melden. Eine darüber hinausgehende Meldung in anderen Registern (z.B. DIMDI-Register in Deutschland) ist möglich, ersetzt die Meldung jedoch nicht.

 

Neben der verpflichtenden Meldung für Hersteller gibt es noch eine freiwillige Meldung für Vertreiber und Händler von Medizinprodukten. Damit ist die Kontaktaufnahme mit dem korrekten Ansprechpartner deutlich vereinfacht.

 

Inhalt der Meldung

Die Meldung muss neben Name, Adresse und Kontaktinformationen auch die erstmalig durch das Unternehmen in Verkehr gebrachten Medizinprodukte enthalten. Bei Händlern von Medizinprodukten kann die Angabe der vertriebenen Produkte entfallen.

Erstellt am: 08.04.2011

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