Sicherheitsinformationen Details
Arzneispezialitäten mit Bockshornkleesamen
Erstellt am: 11.07.2011Wegen möglicher EHEC-Verunreinigungen werden in Deutschland bestimmte Chargen von Arzneimitteln und Medizinprodukten mit Bockshornkleesamen zurückgerufen. Die Landesbehörden wurden aufgefordert, solche Wirkstoffe und Arzneimittel vom Markt zu nehmen, die Bockshornkleesamen enthalten, der von 2009 bis 2011 aus Ägypten eingeführt wurde.
Situation in Österreich
In Österreich sind keine Arzneispezialitäten mit Bockshornkleesamen zugelassen. Bockshornkleesamen sind jedoch als offizinale Droge im Arzneibuch genannt, daher ist eine Abgabe durch österreichische Apotheken möglich. Für pflanzliche Arzneimittel gelten die Empfehlungen zur mikrobiologischen Qualität des Europäischen Arzneibuchs. Bei Verwendung des Bockshornkleesamens in einer Teemischung ist darüber hinaus die Gefahr durch EHEC-Keime äußerst gering, da durch kochendes Wasser der Keim abgetötet wird.
Dem BASG/AGES PharmMed liegen keine Meldungen in Zusammenhang mit Bockshornkleesamen vor.
Empfehlung des BASG
- Derzeit sind vonseiten des BASG/AGES PharmMed keine weiteren Maßnahmen geplant; die Situation wird jedoch weiter beobachtet.
- Das BASG/AGES PharmMed empfiehlt KonsumentInnen,Teemischungen ausschließlich mit kochendem Wasser aufzugießen. Von allen Anwendungsarten, bei denen die Zubereitung nicht mit kochendem Wasser erfolgt, ist bis auf weiteres jedoch abzuraten.
Rückfragen (Medien):
Kommunikationsmanagement
E-Mail: pr_pharmmed @ages .at