Arzneiwareneinfuhr
Einfuhr von Arzneiwaren nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen teilt im Hinblick auf die seit 05.04.2011 bestehende Einfuhrbeschränkung bezüglich Arzneiwaren mit, dass Arzneiwaren mit heutigem Datum (20.04.2011) vom Anwendungsbereich der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 297/2011 der Kommission zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima, wieder ausgenommen wurden.
Die entsprechende „Arbeitsrichtlinie Lebensmittel“ des Bundesministeriums für Finanzen, die den der Einfuhrbeschränkung unterliegenden Warenkatalog enthält, wurde bereits entsprechend aktualisiert und ist auf der Webiste des Bundesministeriums für Finanzen abrufbar.
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MMMag. Bernd Unterkofler, MBA | bernd.unterkofleragesat | +43 (0) 50 555-36650
Erstellt am: 11.04.2011 | Geändert am: 20.04.2011