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Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen AGES Medizinmarktaufsicht

Hautaufhellende Körpercremes

Datum der Warnung: 21.07.2009 bzw. 20.11.2009 - In Österreich nachgewiesen: NEIN

Beschreibung:

  • Maxi Light Lightening & Purifying Body Lotion,
  • Bio Claire Lightening Body Creme

Körpercreme mit illegalem Arzneimittelwirkstoff

Abbildung: Bio Claire Lightening Creme; © AGES PharmMed
Abbildung: Bio Claire Creme

In Deutschland und in den Niederlanden wurden Cremes namens „Bio Claire Lightening Body Creme“ und „Maxi Light Lightening & Purifying Body Lotion“ aufgefunden, die einen nicht deklarierten Arzneimittelwirkstoff (das zur Gruppe der Cortisone zählende Clobetasolpropionat) enthalten. Bei derartigen Cremes handelt es sich daher um illegale Arzneimittel.

 

Entsprechend der Anwendungshinweise werden diese Cremes bis zu drei Mal täglich am ganzen Körper aufgetragen. Aufgrund der Dosierung des Inhaltsstoffes können diese Produkte bei längerfristiger Anwendung die Gesundheit gefährden. Bei exzessivem Gebrauch ist eine ernste Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen.

 

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) / AGES PharmMed raten daher von der Anwendung dieser und anderer verdächtiger hautbleichenden Cremes wird dringend ab. 


Personen, die „Bio Claire Lightening Body Creme“ oder „Maxi Light Lightening & Purifying Body Lotion“ besitzen, werden aufgefordert, diese unverzüglich zur Vernichtung in einer Apotheke abzugeben. Bei unerwünschten Wirkungen wird empfohlen, sich umgehend an einen Arzt oder Apotheker zu wenden.

Erstellt am: 21.07.2009 | Geändert am: 20.11.2009

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