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Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen AGES Medizinmarktaufsicht

Räuchermischungen

Datum der Warnung: 24.11.2010 - In Österreich nachgewiesen: JA

Produktname: Räuchermischung Update

Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend das Inverkehrbringen, den Import und das Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten, BGBl. II  Nr. 6/2009 vom 03.03.2009, geändert durch das BGBl. II Nr. 341 vom 29.10.2010 erfasst derzeit die Stoffe

 

  • CP 47,497;
  • CP 47,497-C6-Homologe;
  • CP 47,497-C8-Homologe;
  • CP 47,497-C9-Homologe;
  • HU-210, JWH-018;
  • JWH-015, JWH-019;
  • JWH-073;
  • JWH-081;
  • JWH-200;
  • JWH-250;
  • O-Desmethyltramadol.

 

 

Aus Sicht des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) sind auch Räuchermischungen bzw. Produkte, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten, die nicht dezidiert in der Anlage der genannten Verordnung gelistet sind, als Arzneimittel anzusehen. Auch eine Inverkehrbringung als "Plant Growth Regulator" oder der Vermerk auf der Kennzeichnung "Nicht zum menschlichen Konsum bestimmt", steht einer Einstufung als Arzneimittel nicht entgegen. Entgegen der auf der Kennzeichnung deklarierten Zweckbestimmung werden die Produkte geraucht, um eine psychotrope Wirkung zu erzielen.
Das Inverkehrbringen, der Import oder das Verbringen von den durch die oben genannte Verordnung erfassten Räuchermischungen/Produkte stellt eine von der Bezirksverwaltungsbehörde zu ahndende Verwaltungsübertretung nach § 84 Abs. 1 Z 3 AMG dar. Das Inverkehrbringen von Arzneimitteln entgegen den einschlägigen arzneimittelrechtlichen Bestimmungen, dies betrifft auch alle Produkte, die als Arzneimittel einzustufen sind, ohne dass sie explizit als solche benannt wurden, ist gemäß § 84 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Z 25 AMG zu ahnden.


In diesem Zusammenhang warnen das BASG/AGES PharmMed erneut alle Käufer und Konsumenten vor dem Konsum dieser Kräutermischungen/Produkte, da unabsehbare gesundheitliche Risiken/Schäden damit verbunden sein könnten.

INFOBOX

Für Rückfragen und weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte

| +43 (0) 50 555-36405

Erstellt am: 24.11.2010

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