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Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen AGES Medizinmarktaufsicht

Die Alarmglocken sollten schrillen, wenn ...

  • verschreibungspflichtige Arzneimittel als frei verkäuflich beworben werden.
  • beim Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kein Rezept benötigt wird.
  • bei der Bestellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nur das Ausfüllen eines kurzen Gesundheitsfragebogens notwendig ist.
  • sich die Tabletten in Plastikbeuteln befinden.
  • Originalverpackung, Gebrauchsinformation, Mindesthaltbarkeitsdauer, Zulassungs- oder Chargennummer fehlen.
  • Erektionshilfen mit "natürlichen" oder "pflanzlichen" Inhaltsstoffen angepriesen werden.

 

Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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