Checkliste
Die Alarmglocken sollten schrillen, wenn ...
- verschreibungspflichtige Arzneimittel als frei verkäuflich beworben werden.
- beim Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kein Rezept benötigt wird.
- bei der Bestellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nur das Ausfüllen eines kurzen Gesundheitsfragebogens notwendig ist.
- sich die Tabletten in Plastikbeuteln befinden.
- Originalverpackung, Gebrauchsinformation, Mindesthaltbarkeitsdauer, Zulassungs- oder Chargennummer fehlen.
- Erektionshilfen mit "natürlichen" oder "pflanzlichen" Inhaltsstoffen angepriesen werden.
Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
