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Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen AGES Medizinmarktaufsicht

Online Apotheken

Wissen Sie, dass

  • rezeptpflichtige Arzneimittel in Österreich nicht über das Internet verkauft werden dürfen?
  • Sie rezeptpflichtige Arzneimittel im Ausland nur bei Vorliegen eines Rezeptes und nach Bewilligung durch die AGES PharmMed/Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen über eine Apotheke bestellen dürfen?
  • seriöse ausländische (Internet-)Apotheken keine rezeptpflichtigen Arzneimittel nach Österreich liefern?
  • neun von zehn rezeptpflichtigen Arzneimitteln aus dem Internet Fälschungen sind?

 

 

Es gilt:

  • Rezeptpflichtige Arzneimittel müssen in Österreich nach einer Beratung von einem Arzt verschrieben werden.
  • Arzneimittel, die in österreichischen Apotheken abgegeben werden, sind von der österreichischen Arzneimittelagentur AGES PharmMed hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Sicherheit geprüft und zugelassen worden.

 

 

Arzneimittelfälschungen werden im Internet und am Schwarzmarkt vertrieben.

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