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Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen AGES Medizinmarktaufsicht

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass das Datum des Aufhebungsbescheides im Bundesamtsprotokoll nicht zwingend mit dem tatsächlichen Datum der Aufhebung der Arzneispezialität übereinstimmen muss. Dieses entnehmen Sie bitte den monatlichen Verlautbarungen des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen.

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Erstellt am: 07.01.2010

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