Notfallstudie (§43a AMG)

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Wie ist zu verfahren, wenn ein Notfallpatient verstirbt und so auch im Nachhinein keine Einwilligung geben kann?

Stirbt ein Patient, bevor die Einholung der Einwilligung möglich ist, so erlischt damit die Möglichkeit des Teilnehmers, gegen eine Studienbehandlung oder gegen eine Verwendung der Studiendaten zu widersprechen. Bis dahin gesammelte Daten dürfen daher weiter verwendet werden.