Stammdaten
Das Formular zur Einmeldung neuer Präparate steht zum Download bereit. Nach Einlangen des ausgefüllten Formulars auf suchtmittel@basg.gv.at werden die Angaben geprüft und in den Stammdatensatz der Nachweisungsformulare aufgenommen.
- F I313 Suchtmittel Nachweisungsformulare Stammdaten Aufnahme.docx183 KFormular zur Einmeldung neuer Präparate [aktualisiert am: 11.08.2016]
Suchtmittelverluste
Das Formular zur unverzüglichen Meldung von Suchtmittelverlusten steht zum Download bereit. Weitere Informationen siehe FAQ Nr. 13.
Suchtmittel-StammdatenNeu
Die Stammdaten für die Suchtmittel-Nachweisungen werden laufend aktualisiert und sind zum Download verfügbar.
In Fällen, wo in der Fachinformation nicht der tatsächlich enthaltene Wirkstoff angegeben ist (zB Angabe von Buprenorphin welches jedoch als Buprenorphinhydrochlorid enthalten ist - siehe FAQ Nr. 10), wurde der Basengehalt aufgrund des tatsächlich enthaltenen Wirkstoffes gem. Zulassungsdaten berechnet.
- Suchtmittel Stammdaten 29112019.xlsx270 KSuchtmittel Stammdaten [aktualisiert am: 29.11.2019]
Nachweisungsformular
Das Nachweisungsformular für Suchtgifte und Psychotrope Stoffe samt dazugehörigem Benutzerhandbuch für das Berichtsjahr 2018 steht Ihnen ab sofort zum Download bereit.
- L I120 Handbuch zur Befuellung des Suchtmittelnachweisungsformulars.pdf1,64 MHandbuch zum Ausfüllen des Nachweisungsformulars gemäß § 10 Suchtgiftverordnung / § 9 Psychotropenverordnung für das Berichtsjahr 2018 [aktualisiert am: 02.01.2019]
- F I20 Suchtmittel Nachweis 2018.xlsm0,92 M[aktualisiert am: 02.01.2019]
Für die Dateneingabe des Suchtmittel-Nachweisungsformulars ist das Handbuch, welches die Vorgaben zur korrekten Meldung enthält, zwingend zu beachten.
Im Rahmen der Meldung für das Berichtsjahr 2018 ist als Anfangsbestand der gemeldete Endbestand aus der Nachweisung 2017 heranzuziehen. Jegliche Abweichungen vom gemeldeten Endbestand 2017 zu ihrem tatsächlichen Anfangsbestand 2018 (Warenwirtschaftssystem bzw. Inventurstand 31.12/01.01.) sind als Mehrbestand bzw. Verlust in der Nachweisung auszuweisen.
Alle Gewichtsangaben erfolgen in Gramm. Angaben bezüglich Handelspackungen sind nur in ganzen zugelassenen Packungsgrößen erlaubt.
Die Arzneispezialität "Papaveretum 15,4mg/ml Amp. 10x1,1ml" ist im Stammdatensatz doppelt geführt, da zwei Suchtgift-Wirkstoffe enthalten sind (Codein hydrochloride.2H2O, Morphine hydrochloride.3H2O). Dateneingaben werden mit dem Inhaltsstoff Codein hydrochloride.2H2O verknüpft bzw. angezeigt. Diese Werte werden im AGES-Statistikprogramm in weiterer Folge auf Morphine hydrochloride.3H2O übertragen.
Die Inlandsverkehrsdaten (Abgaben und Bezüge innerhalb Österreichs) sind wieder mit Ihrem Lieferanten/Kunden abzugleichen, um etwaige Abweichungen zu vermeiden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die suchtmittelrechtlichen Pflichten, einschließlich der Dokumentations- und Nachweisungspflichten, am tatsächlichen (körperlichen) Besitz des Suchtmittels anknüpfen. Das betrifft vor allem auch Lieferungen über den Jahreswechsel sowie Meldungen von Konsignationsware.
Es ist besonders darauf zu achten, dass es zu keinen Doppel- oder falschen Leermeldungen kommen darf (Meldung von Besitzer und Eigentümer oder keinem der beiden), da sonst die an das INCB der UNO übermittelte Bilanz verfälscht wird. Die Gesamtabweichungen der Suchtgift- sowie Psychotropenbilanz dürfen die 5%-Marke nicht überschreiten, andernfalls kann das INCB Sanktionen in Form von Kontingentkürzungen der Importmengen für Österreich durchführen. Die zu meldenden Daten sind daher unbedingt zwischen Besitzer und Eigentümer abzugleichen.
Wie in den Vorjahren angeboten, ist es auch im Januar 2019 wiederum möglich einen Termin in den Räumlichkeiten des/der BASG/AGES zu vereinbaren um Fragen bei der Nachweisungslegung direkt vor Ort zu klären.
Die Meldung ist bis spätestens 31.01.2019, gemäß den im Handbuch beschriebenen Vorgaben, per E-Mail an suchtmittel@basg.gv.at durchzuführen.
[Aktualisiert am: 02.01.2019]
Erstellt am: 04.05.2015 | Geändert am: 29.11.2019