Verwendung von Ibuprofen und anderer nichtsteroidaler Entzündungshemmer bei COVID-19

messages in brief | 18/03/2020

Sowohl der österreichischen, als auch den weiteren europäischen Arzneimittelbehörden sind Berichte - insbesondere in sozialen Medien - bekannt, die Fragen aufgeworfen haben, ob nichtsteroidale entzündungshemmende Arzneimittel (sog. NSARs, wie z.B. Ibuprofen, etc.) eventuell die Coronavirus-Krankheit (COVID-19) verschlimmern könnten.

Derzeit gibt es keine wissenschaftlichen Beweise für einen Zusammenhang zwischen Ibuprofen und der Verschlechterung von COVID 19.

Die europäische Arzneimittelagentur EMA überwacht gemeinsam mit den nationalen Behörden die Situation dennoch genau und wird auch weiterhin alle Informationen prüfen, die zu diesem Thema im Zusammenhang mit der Pandemie verfügbar werden.
Das Sicherheitskomitee der EMA (PRAC) hat bereits 2019, nach Überlegungen der französischen Arzneimittelagentur die postulierte, dass durch gewisse NSARs (Ibuprofen und Ketoprofen) eventuell Windpocken/Feuchtblattern (Varizellen) sowie einige bakterielle Infektionen verschlimmert werden könnten, eine Untersuchung gestartet. Das Sicherheitskomitee wird daher auch jetzt alle verfügbaren Daten weiterhin überprüfen, um festzustellen, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Die Fach- und Gebrauchsinformationen (Packungsbeilagen) vieler dieser Arzneimittel enthalten bereits jetzt Warnungen, dass ihre beabsichtigten, entzündungshemmenden Wirkungen die Symptome einer sich verschlimmernden Infektion verschleiern können. Zu Beginn jeder Behandlung von Fieber oder Schmerzen bei COVID-19 sollten Patienten und medizinisches Fachpersonal alle verfügbaren Behandlungsoptionen in Betracht ziehen, einschließlich NSARs und Paracetamol.

Jedes Arzneimittel hat seine eigenen Vorteile und Risiken, die in seiner Fach- und Gebrauchsinformation abgebildet sind und zusammen mit den nationalen Behandlungsrichtlinien der EU berücksichtigt werden sollten. Oftmals wird als erste Behandlungsoption für Fieber oder Schmerzen auch Paracetamol empfohlen. In Übereinstimmung mit nationalen Behandlungsrichtlinien können Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe aber dennoch auch weiterhin NSARs (wie Ibuprofen) gemäß den zugelassenen Produktinformationen verwenden.

Aktuelle Empfehlungen besagen, dass diese Arzneimittel aber grundsätzlich immer nur in der niedrigsten wirksamen Dosis und für den kürzestmöglichen Zeitraum angewendet werden sollen.

Derzeit gibt es keinen Grund für Patienten, die Ibuprofen einnehmen, ihre Behandlung zu unterbrechen. Dies ist besonders wichtig für Patienten, die Ibuprofen oder andere NSAID-Arzneimittel gegen chronische Krankheiten einnehmen. Patienten, die Fragen haben, sollten mit ihrem Arzt oder Apotheker sprechen.

Die europäischen Arzneimittelbehörden unterstreichen die Notwendigkeit, epidemiologische Studien rechtzeitig durchzuführen, um ausreichende Belege für die Auswirkungen von NSARs auf die Krankheitsprognose von COVID-19 zu liefern. Die EMA hat sich daher bereit erklärt, solche Studien aktiv zu unterstützen, die zur Ausrichtung künftiger Behandlungsempfehlungen hilfreich sein könnten. Die EMA wird nach Bedarf und nach Abschluss der laufenden PRAC-Überprüfung weitere Informationen bereitstellen.

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