Durchführungsstand in Österreich

Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
Derzeit wird seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz an einem nationalen Tierarzneimittelgesetz gearbeitet, mit welchem die Durchführungsbestimmungen sowie mögliche Ergänzungen auf nationaler Ebene festgelegt werden.
Ziel ist ein einheitliches Tierarzneimittelgesetz, welches sowohl die Bestimmungen für die Zulassung (bisher Arzneimittelgesetz AMG) als auch für die Anwendung (bisher Tierarzneimittelkontrollgesetz TAKG) enthält.
Bis zum Inkrafttreten dieses Durchführungsgesetzes (DG) sind die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen der EU-Verordnung im Rahmen der bestehenden Gesetze zu vollziehen.


Renewal
Hinsichtlich der Vorgangsweise  zur Umstellung für entsprechend der Richtlinie 2001/82/EC zugelassene Produkte, deren Renewal-Einreichdatum nach dem 28.01.2022 fällt, ist angedacht, eine gesetzliche Regelung so zu gestalten, dass diese Produkte in eine unbefristete Zulassung übergeführt werden.


Verschreibungsstatus
Der Verschreibungsstatus wird im neuen QRD-Template (v9) nur noch in der Fachinformation (10. CLASSIFICATION OF VETERINARY MEDICINAL PRODUCTS) bzw. Gebrauchsinformation (13.) gefordert, ist jedoch nicht mehr in der Kennzeichnung vorgesehen.
Wenn der Antragsteller aber die Aufnahme des Verschreibungsstatus als zweckdienlich sieht, so kann national der Antrag auf Aufnahme lt Artikel 13 Tierarzneimittel-Verordnung (EU) 2019/6 erfolgen.
Dem Antrag ist eine entsprechende Begründung beizufügen.

Informationen zur Rezeptplicht in Österreich finden Sie unter: www.basg.gv.at/fuer-unternehmen/zulassung-life-cycle/zulassungsverfahren/suchtgiftabgabe/rezeptpflicht

 

Gebührentarif
Der aktualisierte Gebührentarif wurde hier veröffentlicht: https://www.basg.gv.at/ueber-uns/gebuehrentarif.
Neben neuen Gebühren für klinische Prüfungen im Veterinärbereich wurden reduzierte Gebühren für Zulassungsanträge für begrenzte Märkte und unter außergewöhnlichen Umständen gemäß Artikel 23 und 25 der Verordnung (EU) 2019/6 eingeführt. Die bisherigen Veterinär-Ermäßigungen bleiben erhalten.
 

BASG-Gespräch NVR
Das BASG hat am 08.11.2022 ein BASG-Gespräch zur neuen Tierarzneimittel-Verordnung angeboten, das Programm und die Folien wurden hier abgelegt:

https://akademie.ages.at/basg-gespraech_nvr__die_neue_veterinaergesetzgebung/programm.html .
 

 

 

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