Veterinär Antibiotika Mengenstromanalyse Neu

NEWS Neu

Erfassung und Meldung der Anwendung von Veterinär Antibiotika

Die Anwendungsmeldung ist neu und ab dem Meldejahr 2023 (erstmals zu melden bis 31.03.2024) als eigenständige Datenmeldung möglich.
Sie ist inhaltlich gleich aufgebaut wie die derzeitige Abgabemeldung, die einzige Unterscheidung betrifft die "Art der Meldung".
Die Meldungsinhalte sind: MelderID, Meldejahr, Art der Meldung, Hapo_Id, LFBIS, Zulassungsnummer, Tierart, Nutzungsart, Jahressumme der Menge und Anwendungseinheit.

  • Die aktualisierten Katalogwerte zur Datenerfassung in Ihrer Praxis-Software sind verfügbar.
  • Die neue Meldemaske in den AGES eServices wird ab Mitte 2023 zur Verfügung stehen.

Informationsangebot für Praxis-Software-Anbieter

Praxis-Software-Anbieter haben die Möglichkeit sich für ein spezifisches Informationsangebot unter folgender
E-Mail-Adresse auf unseren Verteiler setzen zu lassen: basg-eservices@ages.at

Ab 19. März 2024 können Leermeldungen als Sammelmeldung über anerkannte Meldestellen durchgeführt werden.
Setzen Sie sich hierfür bitte mit Ihrer Meldestelle in Verbindung.

Meldesystem ist verfügbar

Das Online-Meldesystem ist verfügbar.

Bei Fragen oder falls Sie über technische Neuerungen (aktualisierte Katalogwerte, aktualisierte Schemata, etc.) informiert werden wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit uns unter: basg-eservices@basg.gv.at

Eine Beschreibung aller Schritte, von der Registrierung bis zur Abgabe Ihrer Datei finden unter folgendem Link: Benutzerleitfaden in grafischer Darstellung (inkl. der neuen Abgabe-Leermeldungen)

1) Link auf Benutzerregistrierung.

Folgende Dokumente sind bei der Registrierung erforderlich:

  • Nachweis Administratorermächtigung (LoA), bitte verwenden Sie folgendes Formular
  • Firmennachweis, ein formloses unterfertigstes Schreiben mit der TÄHAPO ID ist ausreichend

2) Link auf e-Service Portal zur Meldungsabgage

Hinweise zur Abgabe- und Anwendungs-Meldung:

  • Wenn Sie als tierärztliche Hausapotheke selbst melden (eigener Portalzugang) ist im XML für das Element notifier id und pharmacy_id jeweils Ihre TÄHAPO-ID anzugeben. Ein(e) Meldestelle/Bündler hat eine eigene notifier id und gibt Meldung dann gesammelt für mehrere pharmacy_id Nummern ab. Siehe auch FAQ.
  • bei Kommastellen ist ein "." zu verwenden.

Aktuelle Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO

  • Link auf aktuelle Fassung der der Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO
  • Link auf Änderung der Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO, der Apothekenbetriebsordnung 2005 sowie der Tierärzteliste-und –ausweisVO

Kundmachung von ATCvet-Codes die der Antibiotika-Mengenstromerfassung unterliegen

Antrag zwecks Registrierung als Bündler (§ 9) oder anerkannte Meldestelle (§ 7)

Spezielle TÄHAPO-IDs und VIS-Nummern

Folgende TÄHAPO-IDs sind für folgende Organisationen bei der Meldungsabgabe zu verwenden:

  • für öffentliche Apotheken: PA 01234 00000
  • für Apotheken des Österreichischen Bundesheeres: MA 05555 00000
  • für die Anstaltsapotheke VMU Wien: UA 09999 00000
  • für die spanische Hofreitschule: SA0000000001
  • für das Tierquartier Wien: SA0000000002
  • für die Firma Garant: SA0000000003

Folgende VIS-Nummern wurden in VIS angelegt und sind bei Meldungen zu verwenden,
falls betroffene Tierhalter keine VIS-Nummer bekanntgeben können.

  • X399361 Dummybetrieb Equiden
  • X399388 Dummybetrieb kleiner Wiederkäuer
  • X399396 Dummybetrieb Hausgeflügel
  • X399418 Dummybetrieb Farmwild

Schemabeschreibungen

Kataloge

Informationen zu Katalogen finden Sie hier.

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