Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website nebenwirkung.basg.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm
„Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell sind keine nicht konformen Inhalte bekannt. Während des Entwicklungsprozesses wurden alle zum Zeitpunkt der Accessibility-Analyse bekannten Barrieren behoben.
Hinweis für Screenreader-Nutzer: Das Feld „Handelsname“ zur Auswahl des Impfstoffes oder Arzneimittels ist als kombiniertes Eingabe-/Auswahllistenfeld mit manchen Screenreadern nur eingeschränkt zugänglich. Wir haben für diese Interface-Komponente unterschiedliche Lösungen getestet und sind bemüht, die bestmögliche Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit zu ermöglichen.
Falls die Listenvorschläge nicht direkt auswählbar sein sollten, kann als alternative Eingabemöglichkeit der Handelsname als freier Text in das Feld eingegeben werden. Damit sollte das Feld für alle Nutzer zugänglich sein. Falls Sie dennoch Probleme bei der Eingabe bemerken sollten, bitten wir Sie, sich mit einer Fehlerbeschreibung an die untenstehende Kontaktadresse zu wenden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29. Jänner 2021 erstellt. Letzte Aktualisierung am 28. Juni 2021.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte durch eine Accessibility-Analyse nach WCAG 2.1 Konformitätslevel AA durch den externen Dienstleister Pixel Melange Ing. Jürgen Bartl (www.pixel-melange.com) während der Website-Entwicklung im Jänner 2021. Überprüft wurden die Startseite sowie alle Formularschritte und -funktionen auf Desktop- und Mobilgeräten mit zusätzlichen Stichprobenkontrollen der Formular-Validierung mit einem Screenreader. Durch einen Qualitätssicherungsprozess wurden alle in der Analyse gefundenen Barrierefreiheits-Probleme behoben.
Einige Seiten des Angebots sind extern auf die BASG-Website verlinkt. Diese Website war nicht Teil der Analyse.
Die Website wurde von April bis Juni 2021 mehreren Erweiterungsschritten unterzogen und dabei unter anderem um folgende Funktionen ergänzt:
- Zusätzliche Formularschritte für Apotheken, Krankenhäuser, Ordinationen und andere Gesundheitsberufe
- Maßnahmen zum Datenschutz, Anzeige und Verlängerungsmöglichkeit der Sitzungsdauer, Warndialog vor Datenverlust bei Zeitablauf
- Angehörige von Gesundheitsberufen haben die Möglichkeit, Melderdaten für weitere Meldungen zu speichern
In diesem Zusammenhang wurde eine erneute Überprüfung und WCAG-Evaluierung durchgeführt und am 28. Juni 2021 abgeschlossen.
Feedback und Kontaktangaben
Bei der Entwicklung dieser Website wurde großes Augenmerk auf die barrierefreie Gestaltung gelegt. Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese an den untenstehenden Kontakt zu melden.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Kontakt:
basg-eservices@basg.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.