Veterinärarzneispezialitäten
Die Tierarzneimittelzulassung auf Basis diverser europäischer und nationaler Vorgaben zählt zu den Hauptaufgaben des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG).
Dabei überprüfen Experten im Zuge des Zulassungsprozesses die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität des Arzneimittels. Ein (Tier-)Arzneimittel wird nur zugelassen, wenn das vorliegende Nutzen-Risiko-Profil im Verhältnis angemessen ist und der Nutzen die Risiken übertrifft.
Jegliche Änderung von Tierarzneimitteln müssen ebenfalls den diversen europäischen und nationalen Vorgaben entsprechen und zur Genehmigung dem BASG vorgelegt werden.
Österreich führt Zulassungen auf nationaler und europäischer Ebene durch und bietet seine Expertise auch als verfahrensleitender Staat (Reference Member State, RMS) für europäische Zulassungsverfahren an.