Harmonisierter nationaler Prozess für Kombinationsstudien Neu

Was sind Kombinationsstudien?

Kombinationsstudien sind klinische Prüfungen, bei denen die klinische Prüfung von Arzneimitteln gemäß dem Arzneimittelgesetz (AMG) und der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 (CTR) gemeinsam mit einer klinischen Prüfung eines Medizinprodukts gemäß dem Medizinproduktegesetz (MPG) und der Verordnung (EU) Nr. 2017/745 (MDR) oder einer Leistungsstudie eines In-vitro-Diagnostikums gemäß Verordnung (EU) Nr. 2017/746 (IVDR) durchgeführt wird.

Ein typisches Beispiel ist die gemeinsame Prüfung der Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels und die Leistungsbewertung eines therapiebegleitenden Diagnostikums („Companion Diagnostic“).

Regulatorische Anforderungen

Diese Kombinationsstudien müssen parallel sowohl nach der CTR als auch nach der MDR bzw. IVDR eingereicht und genehmigt werden:

  • CTR: Zentrale Einreichung über das Clinical Trials Information System (CTIS) mit koordinierter Bewertung durch Behörde und Ethikkommission.

  • MDR/IVDR: Aktuell nationale Einreichung, bei der die Bewertungen durch Ethikkommission und Behörde nacheinander erfolgen.

Diese parallelen Prozesse führen häufig zu Verzögerungen beim Studienstart.

Neue gesetzliche Grundlage zur Harmonisierung

Mit der Novelle BGBl. I Nr. 102/2024 zum MPG ist seit 28.02.2025 geregelt, dass bei Kombinationsstudien die gemäß CTR zuständige Ethikkommission auch für den MPG/MDR/IVDR-Teil zuständig ist.

Relevanter Gesetzestext (§ 17 Abs. 5 MPG)

Bei klinischen Prüfungen, die sowohl den Vorschriften dieses Bundesgesetzes als auch jenen des Arzneimittelgesetzes unterliegen, ist die für die Beurteilung gemäß Arzneimittelgesetz zuständige Ethikkommission auch im Rahmen dieses Bundesgesetzes zuständig. Für multizentrische Studien gilt dies nur, sofern diese Ethikkommission gemäß § 17 Abs. 2 kundgemacht wurde; andernfalls gilt Abs. 4. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht die zuständigen Ethikkommissionen auf seiner Website.

Empfohlener Ablauf für Kombinationsstudien

Um einen reibungslosen und zügigen Ablauf zu ermöglichen, wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

  1. Einreichung des Arzneimittel-Teils über CTIS gemäß CTR.

  2. Die zuständige Ethikkommission wird automatisch zugeteilt und kann am nächsten Werktag beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) unter clinicaltrials@basg.gv.at erfragt werden.

  3. Einreichung des MPG/MDR/IVDR-Teils nach Abschluss der Validierung des CTR-Dossiers im CTIS bei den zuständigen Ethikkommissionen mit der CTR-Ethikkommission als beurteilende Ethikkommission (vormals „Leitethikkommission“), selbst wenn diese nicht für ein Zentrum zuständig ist. Dabei sind die jeweiligen Einreichfristen der Ethikkommissionen zu berücksichtigen. Es besteht jedoch das klare Ziel, beide Studienteile – Arzneimittel und Medizinprodukt/IVD – möglichst gemeinsam zu begutachten.

  4. Bis zum Abschluss der fachlichen Bewertung nach CTR (zwischen Tag 26 und Tag 38 nach Validierung) sollte ein vorläufiges Ethikvotum nach MPG vorliegen. Mit diesem kann die Einreichung beim Bundesamt bereits erfolgen.

  5. Nach Einreichung beim Bundesamt gelten die regulären Fristen nach MDR/IVDR für Validierung und Bewertung.

Ziel ist eine gemeinsame Behandlung beider Studienteile.

Das Bundesamt ist bemüht, beide Verfahren koordiniert abzuschließen, sodass die Genehmigungen nach CTR und MDR/IVDR gleichzeitig erteilt werden können.

Wichtiger Hinweis

Die genannten Fristen verstehen sich als behördliche Zielwerte. Maßgeblich und rechtlich verbindlich sind ausschließlich die gesetzlichen Vorgaben der CTR, MDR und IVDR sowie die darauf basierenden behördlichen Entscheidungen.

Information für die Teilnehmer:innen bei Kombinationsstudien

Die Aufklärung der betroffenen Personen ist auch in Kombinationsstudien so zu gestalten, dass sie klar, knapp, vollständig, zweckdienlich und für medizinische Laien verständlich ist.

Da in den meisten Fällen die klinische Prüfung gemäß CTR den Hauptaspekt darstellt und die klinische Prüfung bzw. Leistungsstudie nach der MDR bzw. IVDR ergänzend erfolgt, wird ein gemeinsames Informationsdokument empfohlen.

Sofern durch getrennte Dokumente eine bessere Erfüllung der oben genannten Anforderungen erreicht werden kann, ist auch diese Vorgehensweise zulässig.

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