Mock-ups
AT Leitfaden für Mock-ups
Der hier veröffentlichte Leitfaden fasst gesetzliche Vorgaben und die Anforderungen des BASG bezüglich Aufmachung (Mock-up) von Arzneispezialitäten zusammen und soll Antragsteller bei der gesetzeskonformen Gestaltung unterstützen. Weiters wird im Leitfaden beschrieben, wann und wie Mock-ups vorzulegen sind.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Mock-ups, die außerhalb der in Punkt 6.1 genannten Fälle des Mock-up Leitfadens vorgelegt werden, weder geprüft noch als genehmigt angesehen werden.
Arzneispezialitäten national: national:nat@basg.gv.at
Arzneispezialitäten AT=CMS: AT=CMS:basg-cms@basg.gv.at
Arzneispezialitäten AT=RMS: AT=RMS:rms@basg.gv.at