Mock-ups

AT Leitfaden für Mock-ups

Der hier veröffentlichte Leitfaden fasst gesetzliche Vorgaben und die Anforderungen des BASG bezüglich Aufmachung (Mock-up) von Arzneispezialitäten zusammen und soll Antragsteller bei der gesetzeskonformen Gestaltung unterstützen. Weiters wird im Leitfaden beschrieben, wann und wie Mock-ups vorzulegen sind.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Mock-ups, die außerhalb der in Punkt 6.1 genannten Fälle des Mock-up Leitfadens vorgelegt werden, weder geprüft noch als genehmigt angesehen werden.

 

Arzneispezialitäten national:  national:nat@basg.gv.at

Arzneispezialitäten AT=CMS:  AT=CMS:basg-cms@basg.gv.at

Arzneispezialitäten AT=RMS:  AT=RMS:rms@basg.gv.at

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