Mock-ups Neu
AT Leitfaden für Mock-ups
Der hier veröffentlichte Leitfaden fasst gesetzliche Vorgaben und die Anforderungen des BASG bezüglich Aufmachung (Mock-up) von Arzneispezialitäten zusammen und soll Antragsteller bei der gesetzeskonformen Gestaltung der Aufmachung unterstützen. Weiters wird im Leitfaden beschrieben, wann und wie Mock-ups vorzulegen sind.
Arzneispezialitäten national: national:nat@basg.gv.at
Arzneispezialitäten AT=CMS: AT=CMS:basg-cms@basg.gv.at
Arzneispezialitäten AT=RMS: AT=RMS:rms@basg.gv.at