Amtssignatur
Gesicherte Veröffentlichung der BASG Bildmarke
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente folgende Bildmarken.
Gesetzliche Grundlage: E-Goverment-Gesetz §19 Abs. 3

Prüfung der elektronischen Amtssignatur
Die Echtheit der Amtssignatur kann unter http://www.signaturpruefung.gv.at
oder durch Vorlage beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (basgbasg.gvat)
überprüft werden.
Rechtsgrundlage: Signaturgesetz BGBl. I Nr. 190/1999.
Rückfragehinweis
Letzte Änderung am:
13.11.2014