In Österreich können Nebenwirkungen von PatientInnen sowie deren Angehörigen freiwillig direkt an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet werden.
Hier finden Sie eine Übersicht der Informationen des BASG zum neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2 und der Erkrankung COVID-19 sowie Links zu weiteren Websites.
Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen wurde von der dänischen Behörde mitgeteilt, dass sie von der dänischen Gewebebank European Sperm Bank (DK257572) darüber informiert wurde, dass es im Zusammenhang mit der Spende des Samenspenders 25231-RUNE zur Erkrankung eines Kindes gekommen ist.
Die europäische Kommission hat aufgrund der Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) die Zulassung für den COVID-Impfstoff Comirnaty (BioNTech) ausgesprochen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Informationen des BASG zum neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2 und der Erkrankung COVID-19 sowie Links zu weiteren Websites.
Das Bundesamt ist auf Meldungen von KonsumentInnen, Gesundheitsberufen und Unternehmen angewiesen, das Sicherheitsprofil von Arzneimitteln und Medizinprodukten laufend neu zu bewerten.
Das Arzneispezialitätenregister enthält alle in Österreich zugelassenen Arzneimittel einschließlich der tagesaktuellen Gebrauchsinformation sowie Fachinformation.
Hier finden Sie Informationen des BASG, die sich an Angehörige der Gesundheitsberufe ( Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Hebammen, Apotheker und Drogisten) richten.
Wenn Sie vermuten, dass die Qualität Ihres Arzneimittels nicht entsprechen könnte, prüfen Sie zunächst die Gebrauchsinformation unter Punkt 6. auf Angaben zum Aussehen des Arzneimittels und Inhalt der Packung.
Über amtliche Nachrichten informiert das BASG kurzfristig alle Interessensgruppen über Änderungen des Sicherheitsprofils von Arzneimitteln und Medizinprodukten bzw. aktuelle Risiken.