Vertrieb in Österreich
Für zugelassene und registrierte Arzneispezialitäten gilt die Aufnahme/Änderung/Streichung des Vertriebs in Österreich als Meldung und kann mit jeder textrelevanten Änderung miterledigt bzw. wenn keine solche ansteht, über einfache Bekanntgabe an
das entsprechende Postfach (rmsbasg.gvat, basg-cmsbasg.gvat oder natbasg.gvat) eingemeldet werden.
Kosten fallen nicht an, da sie durch die Jahresgebühr abgedeckt sind Gebührentarif Anlage II.
Rückfragehinweis
Letzte Änderung am:
20.04.2015