BASG und Konsument:innen

Für Patient:innen und Konsument:innen

Diese Seite richtet sich an Sie als Anwenderin oder Anwender von Arzneimitteln und Medizinprodukten — also Medikamente, Heil¬mittel oder Geräte, die Einfluss auf Ihre Gesundheit haben können.

Allgemeine Hinweise

  • Das BASG darf keine individuellen Therapieempfehlungen geben. Ihre Behandlung und die konkreten Vorgaben dazu werden ausschließlich von der bzw. dem behandelnden Ärztin oder Arzt festgelegt.
  • Das BASG kann Unternehmen nicht dazu verpflichten, ein bestimmtes Arzneimittel herzustellen oder in Verkehr zu bringen.

Informationen

Vertriebseinschränkungen

Vertriebseinschränkungen

Das BASG informiert darüber, wenn pharmazeutische Unternehmen melden, dass ein Arzneimittel nur eingeschränkt verfügbar ist.

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Meldewesen

Meldewesen

Das BASG ist darauf angewiesen, dass Konsumentinnen und Konsumenten, Gesundheitsberufe und Unternehmen mögliche Nebenwirkungen oder Qualitätsprobleme von Arzneimitteln und Medizinprodukten melden — so kann das Sicherheitsprofil laufend bewertet werden.

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Arzneispezialitätenregister

Arzneispezialitätenregister

Über das „Arzneispezialitätenregister“ können Sie herausfinden, welche Arzneimittel in Österreich zugelassen sind. In dieser Liste finden Sie auch die aktuellen Gebrauchsinformationen sowie Fachinformationen.

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Versandapotheken

Versandapotheken

Wenn Sie Arzneimittel online bestellen möchten, achten Sie darauf, dass die Versandapotheke anerkannterweise autorisiert ist.

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