BASG und Konsument:innen
Für Patient:innen und Konsument:innen
Diese Seite richtet sich an Sie als Anwenderin oder Anwender von Arzneimitteln und Medizinprodukten — also Medikamente, Heil¬mittel oder Geräte, die Einfluss auf Ihre Gesundheit haben können.
Allgemeine Hinweise
- Das BASG darf keine individuellen Therapieempfehlungen geben. Ihre Behandlung und die konkreten Vorgaben dazu werden ausschließlich von der bzw. dem behandelnden Ärztin oder Arzt festgelegt.
- Das BASG kann Unternehmen nicht dazu verpflichten, ein bestimmtes Arzneimittel herzustellen oder in Verkehr zu bringen.
- Wenn Sie Fragen haben zu Arzneimittelpreisen, wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Gesundheit (e-mail: pharmoek@sozialministerium.gv.at).
- Fragen zur Erstattung von Arzneimitteln (also: welche Kosten übernommen werden) fallen in die Zuständigkeit des Dachverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger.