Illegalitäten

Was melde ich?

Sie können jeden begründeten Verdacht auf nicht gesetzeskonforme Arzneimittel, Blut-, Gewebe-, oder Medizinprodukte, sowie neuartige, alternative Therapien melden. Folgende Informationen sind hierbei zur weiteren Erhebung des Sachverhalts hilfreich:

  • Welche möglicherweise illegalen Arzneimittel, Blut-, Gewebe- oder Medizinprodukte kamen bei Ihrer Behandlung zur Anwendung? Aussehen, Verpackung und Preis wenn möglich bitte angeben bzw. beschreiben.
  • Wann, wo bzw. von wem wurde die betreffende neuartige, alternative Therapie durchgeführt? Welche möglicherweise illegalen Arzneimittel, Blut-, Gewebe- oder Medizinprodukte kamen im Rahmen der neuartigen, alternativen Therapie zur Anwendung (z.B. Stammzellen)? Bitte beschreiben Sie den Ablauf und geben Sie den Preis der neuartigen, alternativen Therapie wenn möglich an.
  • Wann, wo bzw. von wem wurde das möglicherweise illegale Arzneimittel, Blut-, Gewebe-, oder Medizinprodukt bezogen? Aussehen, Verpackung und Preis wenn möglich bitte angeben bzw. beschreiben. Sofern Sie noch Reste des Arzneimittels, Blut-, Gewebe-, oder Medizinproduktes haben, können Sie diese zur Analyse an uns übermitteln.

Wo melde ich?

Sie können Ihren Verdacht per Mail oder per Post bei uns melden.

  • Mail-Adresse: enforcement@basg.gv.at
  • Post-Adresse:
    Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
    Institut Überwachung – Enforcement
    Traisengasse 5
    1200 Wien

Was passiert nach meiner Meldung?

Zuerst erfolgt eine erste Abschätzung der Gefahr, die von dem gemeldeten Verdachtsfall ausgeht. Anschließend werden alle relevanten Fakten erhoben und eine eingehende Risikobewertung erstellt. Anschließend wird zusammen mit einem Leitungsgremium entschieden, ob aufgrund des festgestellten Gefährdungspotenzials weiterführende Ermittlungen geführt werden. Im Zuge weiterer Ermittlungen werden gegebenenfalls Inspektionen vor Ort durchgeführt und Proben gezogen. Diese oder eingesendete Arzneimittelproben werden an das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (OMCL) zur eingehenden Analyse weitergeleitet. Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist meist eine Anzeige mittels Sachverhaltsdarstellung bei der zuständigen Strafbehörde.

Werde ich über das Resultat meiner Verdachtsmeldung informiert?

Die Mitarbeiter:innen der AGES Medizinmarktaufsicht bzw. des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
Aufgrund dessen ist es nicht möglich, Informationen über Stand bzw. Ausgang des Verfahrens an Sie weiterzugegeben.
Sie können jedoch sicher sein, dass jedem Verdachtsfall gewissenhaft nachgegangen wird.

Wie sicher ist der Online-Einkauf von Arzneimitteln?

Der Bezug von in Österreich zugelassenen, rezeptfreien Arzneimitteln über registrierte Fernabsatzapotheken (=Internetapotheken), erkennbar am einheitlichen Sicherheitslogo, ist gefahrlos möglich. Eine Liste aller österreichischen Fernabsatzapotheken finden Sie auf der Homepage des BASG.

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