EU-Kommission führt Logo zur Gewährleistung der Sicherheit der Verbraucher bei Online-Apotheken ein

Kurzmeldungen | 24.06.2014

Mehr und mehr Arzneimittel werden in Europa online gekauft; wie kann man feststellen, ob eine Online-Apotheke seriös und sicher ist? Die Kommission verabschiedet heute eine Durchführungsverordnung im Rahmen der Richtlinie über gefälschte Arzneimittel (Richtlinie 2011/62/EU), mit der ein gemeinsames Logo für Online-Apotheken sowie die technischen Anforderungen zur Überprüfung der Echtheit desselben festgelegt werden. Das Logo wird ab der zweiten Jahreshälfte 2015 mit allen seinen Funktionen zur Verfügung stehen.

Tonio Borg, der EU-Kommissar für Gesundheit, sagte: „Verbraucher müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie beim Kauf von Arzneimitteln im Internet Gefahr laufen, Fälschungen zu bekommen, wenn sie nicht bei einem behördlich zugelassenen Vertreiber bestellen. Gefälschte Arzneimittel sind im besten Fall unwirksam, können aber auch schädlich oder gar tödlich sein. Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, hat die Kommission ein gemeinsames Logo für Online-Apotheken entworfen.“

Wie sieht das neue Logo aus?

 


Nach diesem Logo sollten Sie in Zukunft auf der Homepage einer Online-Apotheke Ausschau halten. In dem Rechteck auf halber Höhe links wird die Flagge des EU-Landes erscheinen, in dem die Online-Apotheke ihren Sitz hat. Der Text erscheint in der Amtssprache des betreffenden Landes.

 

Wie funktioniert das Logo?

Suchen Sie zuerst auf der Website, über die Sie Arzneimittel kaufen wollen, das Logo und klicken Sie darauf. Dadurch sollten Sie auf die Website der nationalen zuständigen Behörde weitergeleitet werden, auf der Sie eine Liste aller zugelassenen Online-Apotheken oder sonstigen zugelassenen Arzneimittelvertreiber finden. Überprüfen Sie, ob die Apotheke dort aufgeführt ist. Wenn ja, können Sie Ihren Einkauf fortsetzen. Ist die Apotheke dort nicht aufgeführt, kaufen Sie nicht über diese Website, sondern wählen Sie einen der zugelassenen Vertreiber, der auf der Liste Ihrer nationalen Behörde aufgeführt ist.

Ab wann ist das Logo zu finden?

Die Verordnung sollte in den nächsten vier bis sechs Wochen in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann ein Jahr Zeit, um sich auf die Anwendung vorzubereiten. Die Europäische Kommission stellt den nationalen Behörden einen Kommunikationsleitfaden zur Verfügung, um sie bei nationalen Sensibilisierungskampagnen zu unterstützen, die gemäß der Richtlinie über gefälschte Arzneimittel durchgeführt werden müssen.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu gefälschten Arzneimitteln:

http://ec.europa.eu/health/human-use/falsified_medicines/index_en.htm

 


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