FAQ Fernabsatz Neu
Ist der Verkauf von Arzneimittel im Internet durch ein Gesetz geregelt?
Ja. Wer Arzneimittel über das Internet verkauft, muss bei der zuständigen Behörde registriert sein (in Österreich das BASG) und wird überwacht.
Es gelten gesetzliche Qualitätsanforderungen, die etwa im Arzneimittelgesetz („AMG“) und in speziellen Verordnungen für Versandhandel stehen.
Das heißt:
- Es dürfen nur rezeptfreie Arzneimittel, die in Österreich zugelassen sind, online verkauft werden.
- Arzneimittel, die in Österreich rezeptpflichtig sind, dürfen nicht aus einem anderen EWR-Land nach Österreich über den Versandhandel beschafft werden.
- Wer rezeptpflichtige Medikamente im Internet anbietet, macht sich strafbar.
Wie erkenne ich einen legalen Webshop?
Damit Sie sicher sein können, dass ein Online-Shop legal ist und Arzneimittel rechtmäßig verkauft:
- Auf der Webseite muss ein EU-Sicherheitslogo sichtbar sein. Es gibt ein Logo für Humanarzneimittel und eines für Tierarzneimittel.
- Die Flagge im Logo zeigt an, in welchem Land der Shop registriert ist.
- Wenn Sie auf das Logo klicken, sollten Sie zur Website der zuständigen Aufsichtsbehörde geführt werden (in Österreich zum BASG).
- Auf der BASG-Website gibt es eine öffentliche Liste jener Online-Apotheken in Österreich, die rezeptfreie Arzneimittel per Versand verkaufen dürfen.
- Siehe aktuelle Liste für Abgabeberechtigte im Fernabsatz
- Vergewissern Sie sich bei jedem Arzneimittel-Einkauf im Internet, dass der von Ihnen gewählte Webshop registriert ist.
Falls Sie bei einem Shop in einem anderen EWR-Land kaufen möchten:
- Klicken Sie auf das Logo.
- Überprüfen Sie, ob Sie zur zuständigen Behörde geführt werden und ob der Shop auf deren Liste steht.
- Kaufen Sie nur dann, wenn der Shop bei der Behörde gelistet und damit legal ist.
Was kann passieren, wenn ich gefälschte Arzneimittel einnehme?
Wenn Sie ein Arzneimittel einnehmen, das gefälscht ist, kann das gefährlich sein.
Beispiele:
- Sie haben eine ernsthafte Krankheit und behandeln sich mit einem Mittel, das nicht funktioniert, weil der Wirkstoff fehlt oder in falscher Konzentration enthalten ist. Das kann schwerwiegende Folgen haben.
- Wenn Antibiotika falsch dosiert sind, kann das zu einer Resistenz von Bakterien führen, die Sie gefährden und sich auch weiterverbreiten können.
- Außerdem besteht das Risiko, dass gefälschte Arzneimittel giftige oder gesundheitsschädliche Stoffe enthalten, die ihre Gesundheit gefährden können.
Ist jeder Webshop der registrierten und gelisteten Betriebe bereits online?
Nicht unbedingt. Nur weil ein Versandhandel registriert ist und in der Liste steht, heißt das nicht automatisch, dass er bereits aktiv im Internet ist. Apotheken können bereits ihre Registrierung haben, betreiben aber möglicherweise noch nicht ihren Webshop.
Darf eine Apotheke, die Arzneimittel versendet auch "magistrale" oder "offizinale" Arzneimittel verschicken?
Nein. Hier die Erklärung:
- Apotheke dürfen nur solche Arzneimittel per Versand verkaufen, die in Österreich zugelassen oder registriert sind, nicht verschreibungspflichtig sind und die fertig abgepackt sind als sogenannte „Arzneispezialitäten“.
- „Magistrale“ Arzneimittel sind jene, die in einer Apotheke speziell für eine bestimmte Person auf ärztliches Rezept hergestellt werden. Diese dürfen nicht im Versandhandel abgegeben werden.
- „Offizinale“ Arzneimittel sind jene, die in der Apotheke hergestellt wurden und direkt dort an die Verbraucher abgegeben werden sollen. Auch diese dürfen nicht per Versandhandel abgegeben werden.
Zusammenfassung:
Wenn Sie Arzneimittel im Internet bestellen möchten:
- Achten Sie darauf, dass der Shop ein EU-Sicherheitslogo hat und in einer offiziellen Liste der zuständigen Aufsichtsbehörde steht.
- Stellen Sie sicher, dass das Mittel in Österreich rezeptfrei ist, wenn Sie es von Österreich aus bestellen.
- Seien Sie vorsichtig bei Web-Shops, die nicht einer Aufsichtsbehörde zugeordnet werden können. Diese sind illegal. Sie gefährden ihre Gesundheit.
- Manche Apotheken könnten zwar registriert sein, aber noch keinen Online-Shop betreiben.
- Speziell hergestellte Arzneimittel für Einzelpersonen („magistral“) und solche, die direkt in der Apotheke abgegeben werden müssen („offizinal“), dürfen nicht per Versand versandt werden.

