FAQ Webshops Neu
Fernabsatz von Human- und Tierarzneimitteln - FAQ zu den Anforderungen an Webshops Neu
Den Anforderungen liegen folgende Gesetze zu Grunde:
- Bundesgesetz vom 2. März 1983 über die Herstellung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG), StF: BGBl. Nr. 185/1983, idgF
- Bundesgesetz über Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG), StF: BGBl. I Nr. 186/2023, idgF
- Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die Abgabe von Humanarzneispezialitäten durch Fernabsatz (Fernabsatz-Verordnung), StF: BGBl. II Nr. 105/2015, idgF
- Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, zur Abgabe von Tierarzneimitteln im Wege des Fernabsatzes (Vet-Fernabsatz-V), StF: BGBl. II Nr. 31/2025, idgF
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 699/2014 der Kommission vom 24. Juni 2014 über die Gestaltung des gemeinsamen Logos zur Identifizierung von Personen, die der Öffentlichkeit Arzneimittel zum Verkauf im Fernabsatz anbieten, und über die technischen, elektronischen und kryptografischen Anforderungen zur Überprüfung der Echtheit desselben Text von Bedeutung für den EWR, idgF
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/1904 zur Festlegung der Gestaltung eines gemeinsamen Logos für den Einzelhandel mit Tierarzneimitteln im Fernabsatz, ABl. Nr. L 387 vom 03.11.2021 S. 133, idgF
Hinweis: Der Begriff Abgabestelle bezieht sich im folgenden Text auf öffentliche Apotheken und zur Abgabe von Tierarzneimittel berechtigte Stellen laut § 49 TAMG idgF.
Welche Webseiten müssen dem BASG gemeldet werden?
Es müssen ALLE Webseiten gemeldet werden, die dem Zweck des Fernabsatzes von Human- und Veterinärarzneispezialitäten dienen. In diesem Sinne müssen auch Webseiten von Dritten angegeben werden, sofern das Produktportfolio der Abgabestelle auf der Seite des externen Dienstleisters abgerufen werden kann.
Änderungen von Internetadressen bereits registrierter Webseiten müssen dem BASG unverzüglich gemeldet werden.
Beispiele für Änderungen: Änderung der Domain, weitere Webseiten, Löschung von Webseiten.
Ist die Meldung der Startseite der Abgabestelle / des Dienstleisters ausreichend?
Nein. Durch Klicken auf den registrierten Link muss das direkte Erreichen des Webshops gewährleistet sein.
Beispiel: Der Link www.apothekeXY.com führt zur Startseite der Apotheke, wohingegen ein Klick auf den URL www.apothekeXY.com/webshop direkt zum eigentlichen Webshop führt. Bei der Nutzung von externen Dienstleistern ist der Detaildomain anzugeben (www.lieferdienstXY.at/shop/ApothekeXY).
Welche Kontaktdaten müssen in Verbindung mit dem Fernabsatz auf der Webseite ersichtlich sein?
Damit Kund:innen mit Abgabestelle in Kontakt treten können müssen Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse, die Adresse der Apotheke / Abgabestelle und die Zeiten zu denen Kund:innen direkt mit dem Verkäufer in Kontakt treten können angegeben werden.
Weiters müssen die Adresse und sonstige Kontaktdaten des BASG angeben werden.
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), AGES-Medizinmarktaufsicht (AGES MEA)
Traisengasse 5, A-1200 Wien
Tel.: +43 (0)50 555-36111; E-Mail: fernabsatz@basg.gv.at
Wie muss das Sicherheitslogo technisch im Webshop implementiert werden?
Sie erhalten nach erfolgter Registrierung ein Schreiben vom BASG. In der Registrierungsbestätigung sind mehrere Links angeführt, über welche das Logo bereitgestellt wird. Das Logo darf nicht auf den Systemen der Abgabestelle gespeichert werden, sondern muss über den vom BASG angeführten Link implementiert werden.
Muss das Sicherheitslogo zur Homepage des BASG verlinkt werden?
Ja. Das BASG führt öffentliche Listen mit allen zum Versand berechtigen Abgabestellen. Die Verlinkung dient zur Verifizierung für den Konsumenten, dass es sich um einen legalen Webshop handelt. Den individuellen Link mit der spezifischen Kennung des Webshops erhalten Sie mit Ihrer Registrierungsbestätigung. Dieser Link führt direkt zum Detaileintrag der Abgabestelle in der öffentlichen Liste.
Gibt es eine Mindestgröße und Vorgaben zur Platzierung für die Sicherheitslogos?
Ja. Das gemeinsame Logo muss eine Breite von mindestens 90 Pixel haben. Weiters sollte es gut sichtbar auf den Webseiten platziert und unbeweglich sein.
Darf das Logo verändert werden?
Nein. Das Logo muss in der bereitgestellten Form verwendet werden.
Müssen sich Kunden:innen im Webshop registrieren?
Ja. Vor der erstmaligen Bestellung müssen sich Kund:innen mit Namen, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse registrieren.
Muss auf der Webseite explizit auf eine Beratungsmöglichkeit hingewiesen werden?
Ja. Die Webseite hat einen Hinweis zu enthalten, gegebenenfalls die Abgabestelle zur Klärung von Fragen zu konsultieren.
Welche Informationen müssen zu den angebotenen Human- und Tierarzneispezialitäten angegeben werden?
Es sind die für die sachgerechte Anwendung erforderlichen Informationen in kurzer und übersichtlicher Form anzugeben. Insbesondere das Anwendungsgebiet, Anwendungs- und Dosierungshinweise und die Zusammensetzung. Weiters ist auf Gegenanzeigen und allfällige Wechselwirkungen hinzuweisen.