Bevorratung national: Bedarfsmeldungen 2026 Neu
Zulassungsinhaber, die im Rahmen der Verordnung betreffend die Bevorratung von Humanarzneispezialitäten Arzneimittel bevorraten müssen, werden vom BASG zeitgerecht per E‑Mail informiert, sobald die Abgabe von Bedarfsmeldungen im eServices‑Portal möglich ist.
Die Verständigung erfolgt an jene im eServices‑Portal hinterlegten E‑Mail‑Adressen des Zulassungsinhabers sowie – sofern vorhanden – des Bevollmächtigten gemäß dem Verfahren im Themenbereich „Lifecycle Management (LCM)“.
Die Benachrichtigung wird dazu auffordern, für die in der Anlage der E-Mail genannten Arzneispezialitäten eine Bedarfsmeldung einzureichen.
Die Übermittlung der Bedarfsmeldung hat durch den Zulassungsinhaber oder den Bevollmächtigten nach dem vorgesehenen Verfahren bis spätestens 31. März jedes Kalenderjahres zu erfolgen. Bedarfs- und Unterschreitungsmeldungen sind ausschließlich über das eServices‑Portal „Zulassung und Lifecycle ASP“ einzureichen.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter “FAQ Bevorratung national”.