Vitamin B17

Illegalitäten | 26.04.2019

Amygdalin-haltige Arzneimittel sind in Österreich nicht zugelassen, werden jedoch seit geraumer Zeit in der Komplementärmedizin als Alternative zu schulmedizinischen Methoden in der Krebstherapie eingesetzt.

Nach jüngsten Erkenntnissen des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) finden diese Produkte auch Anwendung in der Prophylaxe und Krebsbehandlung von Tieren.

Amygdalin, welches auch unter der falschen Bezeichnung „Vitamin B17“ beworben und verkauft wird, gehört zur Gruppe der cyanogenen Glykoside. In Gegenwart von Wasser und dem Enzym β-Glucosidase kommt es zur Freisetzung von Blausäure (Cyanid) aus Amygdalin, was zu einer Cyanid- bzw. Blausäurevergiftung führen kann.  Wird im Fall einer Blausäurevergiftung das Gegenmittel Natriumthiosulfat nicht rechtzeitig verabreicht, kann dies zu schwersten Vergiftungserscheinungen bis hin zum Tod führen.

Aufgrund der fehlenden Datenlage zum Nutzen oder zur positive Wirkung von Amygdalin-haltigen Präparaten steht das Risiko derartiger Produkte in keiner Relation zu ihrem bisher nicht nachgewiesenen Nutzen. Gegebenenfalls können im Nachgang einer Amygdalineinnahme hohe Tierarztkosten für die Behandlung von Vergiftungserscheinungen entstehen.

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