Versandapotheken

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Registrierte Versandapotheken für Humanarzneimittel finden Sie hier

weiterführende Informationen finden Sie hier

technische Anfragen stellen Sie bitte an basg-eservices@basg.gv.at

Registrierung für AntragsstellerInnen von Versandapotheken

Ab 25. Juni 2015 ist die Abgabe von Humanarzneispezialitäten im Wege des Fernabsatzes ge-mäß § 59 Abs. 10 Z 1 und Abs. 11 Arzneimittelgesetz (AMG) durch österreichische öffentliche Apotheken erlaubt, wenn diese die Anforderungen des § 59a Abs. 2 und 3 AMG erfüllen.

Ab 28. Jänner 2022 ist die Abgabe von Tierarzneispezialitäten im Wege des Fernabsatzes gemäß Artikel 104 der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel erlaubt.

Für die Vollziehung der Bestimmungen betreffend Registrierung und Überwachung von öffentlichen Apotheken, die Humanarzneispezialitäten zum Verkauf an die Öffentlichkeit im Wege des Fernabsatzes anbieten, ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zuständig.

Für die Vollziehung der Bestimmungen betreffend Registrierung und Überwachung von öffentlichen Apotheken oder Abgabestellen, die Tierarzneimittel zum Verkauf an die Öffentlichkeit im Wege des Fernabsatzes anbieten, ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zuständig.

Für die operative Durchführung der Überwachung ist die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Geschäftsfeld Medizinmarktaufsicht, Institut Überwachung zuständig.

Der Registrierungsvorgang für den Fernabsatz von Humanarzneispezialitäten ist im Leitfaden Handbuch Fernabsatz beschrieben.

Falls Sie für die Registrierung des Fernabsatzes von Humanarzneispezialitäten noch nicht bei eService angemeldet sind, ist zuerst die Erstregistrierung durchzuführen, und anschließend die Berechtigung, wie in obigem Dokument beschrieben, zu beantragen.

Für die Registrierung des Fernabsatzes von Veterinärarzneispezialitäten ist ein formloser Antrag über inspektionen@basg.gv.at an das Institut Überwachung zu senden. Aufgrund der noch nicht veröffentlichten Verordnung über den Fernabsatz von Veterinärarzneispezialitäten sind der Ablauf bei der Registrierung und das Register der Fernabsatzapotheken noch in Entwicklung.

Falls Sie bereits für eServices registriert sind, beantragen Sie bitte die Berechtigung über folgenden Login.

Die Kosten für die Registrierung des Fernabsatzes von Humanarzneispezialitäten sowie der Jahresgebühr finden Sie im Gebührentarif unter VII.11 bzw. VII.12

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Registrierung und Beantragung

Informationen zur Beantragung der Registrierung des Fernabsatzes von Humanarzneispezialitäten finden Sie hier.

Hinweis: falls Sie bereits das eService "Arzneiwareneinfuhr" verwenden, ist KEINE weitere Registrierung erforderlich und Sie können sofort die Berechtigung für Versandapotheken im eService-Portal beantragen.

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