Arzneimittel im Internet/Fernabsatz Neu

Arzneimittel online bestellen – so stellen Sie sicher, dass alles legal ist

Was gilt grundsätzlich

Wenn Sie Medikamente über das Internet beziehen wollen (über einen Webshop), dann gilt in Österreich:

  • Nur Arzneimittel, die zugelassen sind und rezeptfrei verkauft werden dürfen, dürfen online abgegeben werden.
  • Der Anbieter (die Online-Apotheke oder der Abgabeberechtigte) muss dafür registriert sein – er muss ein sogenanntes Sicherheitslogo führen. 

Die Sicherheitslogos

  • Es gibt ein grünes Logo für rezeptfreie Human-Arzneimittel (für Menschen).
  • Es gibt ein blaues Logo für rezeptfreie Tierarzneimittel (Medikamente für Tiere).
  • Das Logo enthält eine Flagge: Diese Flagge zeigt, in welchem Land die Online-Apotheke registriert wurde.
  • Wenn Sie auf dieses Logo klicken, werden Sie zu einer offiziellen Liste geführt, in der Sie prüfen können, ob die Online-Apotheke tatsächlich registriert und legal ist.

Was sollten Sie beim Online-Kauf prüfen?

Bevor Sie Medikamente online bestellen, achten Sie auf die folgenden Punkte:

  • Sehen Sie nach dem grünen/blauen Sicherheitslogo.
  • Prüfen Sie die Flagge im Logo: Für österreichische Anbieter sollte das österreichische Flaggen-Symbol vorhanden sein.
  • Klicken Sie – falls möglich – auf das Logo und schauen Sie in der Liste nach, ob der Anbieter wirklich registriert ist. Erst wenn das in Ordnung ist, ist der Einkauf empfehlenswert.

Warum ist das wichtig?

Im Internet gibt es viele illegale Anbieter, die gefälschte Medikamente verkaufen. Das heißt:

  • Gefälschte Medikamente können wirkstofflos sein oder den falschen Wirkstoff enthalten.
  • Gefälschte Medikamente können Wirkstoff in einer so geringen Menge enthalten, dass er nichts bringt – oder in zu einer so hohen Menge, dass er gefährlich ist.
  • Zusätzlich könnten Fälschungen Schadstoffe oder Verunreinigungen enthalten, was gesundheitlich sehr riskant ist – für Menschen und auch für Tiere.

Gesetzliche Regeln

Für Medikamente für Menschen (Humanarzneimittel)

  • Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) dürfen Medikamente normalerweise nur in Apotheken an Patienten abgegeben werden.
  • Der Versandhandel (Online-Versand) ist mit einer Ausnahme grundsätzlich verboten (§ 59 Abs. 8 AMG): Wenn es sich um rezeptfreie Arzneimittel handelt, die in Österreich zugelassen sind, dürfen diese über registrierte Versand-Apotheken abgegeben werden (§ 59 Abs. 9 AMG).
  • Jede Apotheke, die online solche Arzneimittel verkaufen möchte, muss dies beim BASG melden und sich registrieren lassen. So kommt in die Liste der genehmigten Versand-Apotheken.

Für Medikamente für Tiere (Tierarzneimittel)

  • Seit dem 02.01.2024 gilt in Österreich das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) – das setzt die EU-Verordnung 2019/6 und ergänzende Vorschriften um.
  • Bestimmte Stellen (z. B. öffentliche Apotheken, Tierärztinnen/Tierärzte, bestimmte Einzelhändler) dürfen Tierarzneimittel auch über Versandhandel abgeben – aber nur unter bestimmten Bedingungen (§49 und §50 TAMG).
  • Wenn eine öffentliche Apotheke bereits als Versand-Apotheke registriert ist, darf sie automatisch auch Tierarzneimittel über Versandhandel anbieten. Andere Stellen müssen sich extra registrieren.
  • Am 01.03.2025 ist eine Verordnung für den Versandhandel mit Tierarzneimitteln in Kraft getreten, die zusätzliche Anforderungen vorsieht. Auch hier wird die Einhaltung durch das BASG überprüft.
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