Bestmögliche Versorgung mit Arzneimitteln zur COVID 19-Therapie

Kurzmeldungen | 20.04.2020

Zentrale Anlaufstellen in jedem Bundesland erheben Bedarf und koordinieren Verteilung

Bund und Länder haben sich auf ein neues Verteilschema für COVID-19 therapierelevante Arzneimittel geeinigt, das die bestmögliche Versorgung der österreichischen Krankenhäuser sicherstellt: In jedem Bundesland wird es eine zentrale COVID 19-Apotheke geben, die als sogenannter „single point of communication“ (SPOC) fungiert.

Über diese Apotheken wird künftig sowohl der Bedarf an COVID-19 therapierelevanten Arzneimittel erhoben als auch die Verteilung an die Krankenhäuser im jeweiligen Bundesland durchgeführt.

Auf Landesebene definieren die medizinischen Koordinatorinnen und Koordinatoren den Gesamtbedarf an Hand der Zahl der COVID 19-Patientinnen und Patienten, die in Krankenhäusern bzw. auf Intensivstationen betreut werden. Diese Zahl wird an einem bundesweit einheitlichen Stichtag an die jeweiligen COVID 19-Apotheken gemeldet.

Diese übernehmen die Bestellungen für ihr Bundesland und erhalten wöchentlich die Lieferungen des Bundesländerkontingents direkt von Pharmafirmen bzw. dem Großhandel. Anhand eines dynamischen Aufteilungsschlüssels, der sich an den betreuten COVID 19-Patientinnen und Patienten im jeweiligen Krankenhaus orientiert, erfolgt die regionale Verteilung der Arzneimittel an  die Krankenhäuser.

Für spezielle Programme in der COVID 19-Therapie koordiniert das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) die zentrale Verteilung über das Logistikzentrum des Bundes. So werden beispielsweise 66.000 Filmtabletten mit dem Wirkstoff Hydroxychloroquin, die im Rahmen des weltweiten Novartis/Sandoz-Donation-Programms nach Österreich geliefert wurden, an die COVID 19-Apotheken der Bundesländer geliefert und nach obigem Schema an die Krankenhäuser weiter verteilt.

Umgekehrt melden die COVID 19-Apotheken einen möglichen Bedarf an in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln an das BASG, das die weiteren Schritte prüft und veranlasst, z. B. die Erteilung von Einfuhrbewilligungen.

Service: COVID 19-Apotheken in Österreich

Burgenland: Anstaltsapotheke Krankenhaus Barmherzige Brüder Eisenstadt
Kärnten: Anstaltsapotheke Klinik Klagenfurt
Niederösterreich: Anstaltsapotheke Uniklinik St. Pölten
Oberösterreich: Anstaltsapotheke Kepler Uniklinikum
Salzburg: Anstaltsapotheke LKH Salzburg
Steiermark: Anstaltsapotheke Klinik Graz-West
Tirol: Anstaltsapotheke Uniklinik Innsbruck
Vorarlberg: Anstaltsapotheke LKH Feldkirch
Wien: Anstaltsapotheke KFJ

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