COVID-19: Erinnerung an Risiken von Chloroquin und Hydroxychloroquin

Kurzmeldungen | 29.05.2020

Angehörige der Gesundheitsberufe werden erneut daran erinnert, dass Patienten mit COVID-19, die in einem Behandungsversuch Chloroquin oder Hydroxychloroquin erhalten, angesichts der Nebenwirkungen, die sich aus der Behandlung mit diesen Arzneimitteln ergeben können, genauestens zu überwachen sind. Sowohl Chloroquin als auch Hydroxychloroquin, die nur für Malaria und bestimmte Autoimmunerkrankungen zugelassen sind, wurden teilweise für Behandlungsversuche an COVID-19 Patienten verwendet, eine vorteilhafte Wirkungen bei dieser Patientenpopulation ist jedoch bislang nicht belegt.

Mehrere Beobachtungsstudien haben in der Vergangenheit berichtet, dass Chloroquin und Hydroxychloroquin mit einem erhöhten Risiko für Herzprobleme verbunden sind, einer bekannten Nebenwirkung solcher Behandlungen, einschließlich Herzrhythmusstörungen und Herzstillstand.

Bei jeglicher Verschreibung dieser Wirkstoffe sollten Angehörige der Gesundheitsberufe daher bereits bestehende Herzerkrankungen, eine nicht korrigierte Kalium- oder Magnesium-Dysbalance, sowie die gleichzeitige Anwendung von Arzneimitteln, die das QT-Intervall (ein Messwert im Herzrhythmus) verlängern, kritisch berücksichtigen, da diese Faktoren die Anfälligkeit von Patienten für Herzrhythmusstörungen weiter erhöhen können. Die Gefahr dieser Herzrhythmusstörungen kann zusätzlich erhöht sein, wenn Chloroquin oder Hydroxychloroquin in höheren Dosen als jene, die für ihre bislang zugelassenen Indikationen empfohlenen sind, verwendet werden oder wenn sie mit bestimmten Antibiotika wie z.B. Azithromycin (aus der Makrolid-Klasse) kombiniert werden.

Zusätzlich zu ihren Auswirkungen auf das Herz können diese Arzneimittel auch neuro-psychiatrische Störungen verursachen, einschließlich massiver Unruhe, Schlaflosigkeit, Verwirrtheit, Psychose und Selbstmordgedanken. Es ist weiters bekannt, dass diese Arzneimittel die Leber nachteilig beeinflussen sowie neuronale Schäden, die zu Anfällen (epileptische Krämpfe) führen und die Möglichkeit für einen gefährlichen, stark erniedrigten Blutzucker (Hypoglykämie) auslösen können.

Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe werden daran erinnert, vermutete Nebenwirkungen stets der nationalen Arzneimittelhörde (in Österreich dem BASG) zu melden. Dies umfasst nicht nur Chloroquin und Hydroxychloroquin, sondern grundsätzlich alle Arzneimittel die zur Behandlung von COVID-19 oder anderer, bereits bestehender Erkrankungen eingenommen werden.

Jene Patienten, denen Chloroquin oder Hydroxychloroquin für bereits bisher ordnungsgemäß zugelassene Indikationen - abseits von COVID-19 - wie z.B für bestimmte Autoimmunerkrankungen (wie z.B. rheumatoide Arthritis oder Lupus) verschrieben wurde, sollten ihre Arzneimittel weiterhin, wie von ihrem Arzt empfohlen, einnehmen. Patienten die Fragen zu ihrer Behandlung haben, sollten mit ihrem Arzt oder Apotheker sprechen.

Die EMA und die nationalen Arzneimittelbehörden werden die Situation weiterhin genau überwachen, um bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen ergreifen zu können.

weitere Links und Informationen: https://www.ema.europa.eu/en/news/covid-19-reminder-risks-chloroquine-hydroxychloroquine

 

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