Dopingwarnhinweise

Kurzmeldungen | 15.02.2010

Mit 31.12.2009 ist die AMG Novelle BGBl. I Nr. 146/2009 in Kraft getreten, und damit die Bestimmung, wonach Arzneispezialitäten, die verbotene Stoffe gemäß dem Anti-Dopinggesetz enthalten, einen speziellen Hinweis aufnehmen müssen.

 

Dies gilt unmittelbar für Arzneispezialitäten, die neu zugelassen werden, für bereits zugelassene Arzneispezialitäten ist eine Übergangsregelung bis 31.12.2010 vorgesehen.

 

Nähere Informationen:

FAQ - Dopingwarnhinweise

 

 

Rückfragen:

DI Dr. Christa Wirthumer-Hoche

Leiterin Institut Zulassung & Lifecycle Management

E-Mail: christa.wirthumer-hoche@ages.at