Entwarnung nach Zwischenfällen mit magistralen hergestellten Noscapin-Hustensäften - Anwendung wieder möglich

Sicherheitsinformation | Humanarzneimittel | 11.02.2020

Aufgrund inzwischen untersuchter Proben des Wirkstoffes Noscapin von Hersteller und betroffenen Apotheken kann Entwarnung gegeben werden. Die Analyseergebnisse bestätigen die Identität des Wirkstoffes Noscapin in den untersuchten Proben. Der Verdacht auf eine systematische oder chargenbezogene Verunreinigung oder Verwechslung mit dem Wirkstoff Atropin oder anderen Substanzen hat sich nicht bestätigt. Die beiden zuvor gemeldeten Fälle von Vergiftungserscheinungen bei Kleinkindern dürften laut ermittelnden Behörden durch menschliches Versagen bei der Zubereitung, in zwei voneinander unabhängigen Fällen, in zwei Apotheken passiert sein. Somit kann die am 06.02.2020 ausgesprochene vorbeugende Sicherheitsmaßnahme, dass in der Apotheke erworbene und dort zubereitete Noscapin-Hustensäfte sowie auch andere Noscapin-haltige Zubereitungen wie z.B. Noscapin-Zäpfchen nicht angewendet werden sollten, aufgehoben werden.

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