Sicherheitsinformation betreffend einer möglichen Therapieunterbrechung / Astral 100/150 Beatmungsgeräte Neu

Sicherheitsinformation | Medizinprodukte | 10.08.2026

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) weist mit diesem Schreiben auf ein mögliches Risiko durch Beatmungsgeräte vom Typ Astral 100 und Astral 150 des Herstellers Resmed hin. Im Konkreten sind jene Produkte betroffen, die vor Oktober 2024 hergestellt wurden und Seriennummern kleiner als 22241890149 besitzen.

Laut Hersteller der Produkte besteht folgendes Risiko: Bei bestimmten Astral Beatmungsgeräten hat der Hersteller festgestellt, dass ein Bauteil - ein sogenannter Superkondensator - mit der Zeit undicht werden kann. In seltenen Fällen kann eine Leckage dieses Bauteils interne Teile des Beatmungsgeräts beschädigen und dazu führen, dass das Gerät fälschlicherweise in einen sogenannten Sicherheitszustand versetzt wird. Wenn dieses Problem während der Therapie auftritt, kann die Beatmung unerwartet unterbrochen werden. Wenn sich das Beatmungsgerät im Standby-Modus befindet, kann es sein, dass die Beatmung möglicherweise nicht gestartet wird.

Weitere Informationen sowie vom Benutzer zu ergreifende Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Patientenbrief des Herstellers.

Medizinprodukte Astral 100 und Astral 150 Beatmungsgeräte und deren dazugehörigen Hauptplatinen
Hersteller Resmed
Chargennummer(n) Oben angeführte Produkte, die vor Oktober 2024 hergestellt wurden
Seriennummer Kleiner als 22241890149
Geschäftszahl BASG 9003897463
Firmenschreiben (pdf) Link Patientenbrief des Herstellers
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