Anpassung des Exportverbots für Arzneispezialitäten Neu

Kurzmeldungen | 13.10.2026

Mit 9. Oktober 2026 ist eine Änderung der Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Kraft getreten (BGBl. II Nr. 294/2026). Die bisherige Beschränkung des Exportverbots auf Exporte in eine andere Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wurde aufgehoben.
Es handelt sich nunmehr um ein generelles Exportverbot, das heißt, dass zum Großhandel Berechtigte mit diesen Arzneispezialitäten keinen Handel aus Österreich betreiben dürfen.
Ausgenommen davon ist die Ausfuhr für einzelne namentlich bekannte Patient:innen zur unmittelbaren Abwehr einer Lebensbedrohung oder einer schweren gesundheitlichen Schädigung („Named Patient Use“). 
Die aktuelle Liste der vom Exportverbot betroffenen Arzneispezialitäten ist im Medikamente-Info-Austria-Portal (MIA) des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) abrufbar.
 

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