Unterschiedliche GLP-1 Produkte Neu
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) warnt vor Produkten mit der irreführenden Bezeichnung „GLP-1“, die aufgrund ihrer Auslobung als illegale Arzneimittel (Präsentationsarzneimittel) eingestuft werden.
Derzeit werden auf verschiedenen Webseiten und auf Verkaufsplattformen sowie in sozialen Netzwerken vermehrt Produkte mit der Bezeichnung „GLP-1“ beworben. Diese sind beispielsweise in Form von Ampullen, Fläschchen oder Pens mit einer klaren Flüssigkeit erhältlich.
Die Zusammensetzung der enthaltenen Inhaltsstoffe kann variabel sein und entspricht häufig nicht den Angaben auf den Produkten. So kommt es vor, dass Produkte entweder keinen Wirkstoff oder einen anderen als den angegebenen Wirkstoff enthalten.
Zusätzlich werden auf den Außenverpackungen missbräuchlich das Logo des BASG oder anderer Behörden angebracht sowie auf frei erfundene Zertifizierungen hingewiesen, um fälschlicherweise den Eindruck einer behördlichen Genehmigung zu erwecken und Konsument:innen zu täuschen.
Arzneimittel, die unbekannte Bestandteile in unbekannten Konzentrationen enthalten, stellen ein erhebliches Risiko für Patient:innen dar. Erkrankungen können dadurch nicht adäquat behandelt werden und mögliche Nebenwirkungen sind nicht abschätzbar.
Nur zugelassene Arzneimittel unterliegen einer behördlichen Kontrolle hinsichtlich Zusammensetzung, Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit.
Dem BASG liegen keine klinischen Daten zur medizinischen Wirkung von Produkten mit der Bezeichnung „GLP-1“ vor. Zudem ist kein Arzneimittel mit der Bezeichnung „GLP-1“ zugelassen.
Dennoch werden diese Produkte zur Anwendung im oder am menschlichen Körper sowie zur behaupteten Behandlung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten angeboten. Bei den auf diese Weise vertriebenen Produkten handelt es sich daher um illegale Arzneimittel.
Der Vertrieb dieser Produkte ist illegal. Ein Import von Produkten mit der Bezeichnung „GLP-1“ aus dem Ausland ist strafbar.
Sollten Sie Hinweise bezüglich dieses oder ähnlicher illegaler Produkte haben, melden Sie diese bitte direkt an die für die Illegalitätsbekämpfung zuständige Stelle (Enforcement) des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen unter enforcement@basg.gv.at.
| Sicherheitsinformation Link | Starker Anstieg illegaler Arzneimittel in der EU - Warnung vor gefälschten GLP-1-Rezeptoragonisten |
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