Illegalitäten
Eigenherstellung von Arzneispezialitäten
Illegalitäten
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06.04.2017
Die arzneimittelrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union müssen von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, wobei hier ein gewisser Spielraum gegeben ist. Ziel ist es, die Vorgaben gemäß den nationalen Gegebenheiten bestmöglich zu implementieren um gesamteuropäische Interessen, wie etwa eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung, gewährleisten zu können. Eine Folge dieser „legislativen Gestaltungsfreiheit“ sind nationale rechtliche Unterschiede. Ein Beispiel ist die sogenannte „Eigenherstellung“ von Arzneimitteln durch Ärzte, wie sie zB. in der Bundesrepublik Deutschland nicht jedoch in Österreich zulässig ist.
Eigenherstellung von Arzneispezialitäten
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Allheilmittel GcMAF?
Illegalitäten
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06.04.2017
Seit einigen Jahren zirkulieren im Internet Informationen bezüglich der Substanz „GcMAF“. Diese wird von diversen online-Quellen als völlig unbedenkliches „Heilmittel“ für eine große Anzahl an Erkrankungen, insbesondere Krebserkrankungen, Autismus, verschiedene Virusinfektionen (HIV, Hepatitis B und C, Influenza, etc.), chronisches Ermüdungssyndrom und Autoimmunerkrankungen (ALS, MS, etc.) angepriesen.
Allheilmittel GcMAF?
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