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Medizinprodukte
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14.04.2025
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) wurde informiert, dass der im März des Jahres 2025 insolvent gegangene Hersteller „SEBBIN“ keinen Rechtsnachfolger hat, der die aus der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte („MDR") erwachsenden Herstellerpflichten weiterhin erfüllt.