Entsorgung

Entsorgung von Arzneimitteln

Wenn ein Arzneimittel das auf dem Umkarton oder Behältnis angegebene Verfalldatum (sozusagen das „Ablaufdatum“) überschritten hat, dürfen Sie es nicht mehr anwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Sie dürfen Arzneimittel dann nicht einfach in die Toilette, in den Ausguss oder in den normalen Hausmüll werfen.
Wenn Sie ein Arzneimittel haben, das Sie nicht mehr verwenden, fragen Sie Ihre Apothekerin oder Ihren Apotheker, wie Sie es richtig entsorgen sollen. Damit schützen Sie die Umwelt.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter: Die MA 48 und die Österreichische Apothekerkammer informieren

Besondere Hinweise für transdermale Pflaster

Bei Pflastern, die medizinische Wirkstoffe enthalten und auf die Haut aufgeklebt werden (also sogenannte „transdermale Pflaster“), ist eine besonders sorgfältige Entsorgung wichtig – weil nach dem Abziehen oft noch erhebliche Wirkstoffmengen im Pflaster zurückbleiben. Daher sollten die benutzten Pflaster immer mit der Klebefläche nach Innen gefaltet und sorgfältig entsorgt werden. 

Warum das wichtig ist: wenn Kinder oder Haustiere mit solchen gebrauchten Pflastern in Berührung kommen, können schwere oder sogar tödliche Folgen eintreten – z. B. wenn ein Kind an einem Klebepflaster mit Schmerzmitteln, Nikotin oder Hormonen kaut oder es sich ein Pflaster auf die Haut klebt.

Um andere Personen und die Umwelt zu schützen müssen transdermale Pflaster sorgsam aufbewahrt und entsorgt werden.

Wenn Sie weitere Fragen zur Entsorgung von Arzneimitteln oder Pflastern haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Apothekerin oder Ihren Apotheker.

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